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Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 20.09.2018
- 5 A 54/18 MD -
Großflächige Tätowierung: Ablehnung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst ausschließlich aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes unzulässig
Nachweis über möglicherweise abzuleitenden Verstoß gegen verfassungsrechtliche Treuepflicht aufgrund der Tätowierung nicht erbracht
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden, dass die Ablehnung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst wegen einer großflächigen Tätowierung rechtswidrig war.
Mit seiner Klage begehrte der Kläger seine Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt der Laufbahngruppe 2 im 1. Einstiegsamt. Die Fachhochschule der
Ablehnung wurde ausschließlich auf äußeres Erscheinungsbild des Klägers gestützt
Das Verwaltungsgericht Magdeburg verpflichtete die Fachhochschule der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg/ra-online
- Löwenkopf-Tätowierung kein Hindernis bei Bewerbung für Polizeivollzugsdienst
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.09.2018
[Aktenzeichen: 6 A 2272/18]) - Ablehnung von Polizeibewerbern wegen Tätowierungen bedarf grundsätzlich gesetzlicher Grundlage
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2018
[Aktenzeichen: OVG 4 S 36.18])
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Dokument-Nr. 26480
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