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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 03.03.2021
- 1 L 78/21.MZ -
Präsenzpflicht in Grundschulen ist rechtens
VG Mainz zur Rechtmäßigkeit des wieder eingesetzten Präsenzunterrichts an Schulen
Die durch die Sechzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (16. CoBeLVO) vom 26. Februar 2021 angeordnete Präsenzpflicht in Grundschulen muss von Eltern und schulpflichtigen Kindern grundsätzlich beachtet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die Antragsteller, eine Mutter und ihre grundschulpflichtigen Kinder, wandten sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Regelung des § 12 Abs. 2 der 16. CoBeLVO, nach der ab Ende Februar 2021 unter anderem in den Grundschulen wieder
Präsenzunterricht mit Hygienekonzept rechtens
Die in der Corona-Bekämpfungsverordnung geregelte (Wieder-)Aufnahme der
Befreiung von der Präsenzpflicht im Einzelfall unter Vorlage eines qualifizierten Attests möglich
Zudem könnten Schüler mit risikoerhöhenden Grunderkrankungen unter Vorlage eines qualifizierten Attests eine Befreiung von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29997
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