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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 02.10.2009
- 1 L 825/09.MZ -
Ein Jagdhund, der eine Frau verletzt, ist ein gefährlicher Hund - Auch wenn er negative Erfahrungen im Welpenalter gemacht hat
Biss aus tierpsychologischen Gründen
Ein Jagdhund, der über den Vorgartenzaun auf die Straße sprint und dort eine Frau in den Unterarm beißt, kann ein gefährlicher Hund sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.
Die Anordnung des Sofortvollzugs eines Bescheides, mit dem die zuständige Verbandsgemeinde die Feststellung getroffen hat, dass der
Gefährlicher Hund im Sinne des Landesgesetzes
Unter Anordnung des Sofortvollzugs stellte die Verbandsgemeinde per Bescheid fest, dass der
Hund wollte erneutem Negativerlebnis vorbeugen
Die Antragstellerin wandte unter anderem ein: Die Geschädigte habe ebenfalls einen
Hund gilt als gefährlicher Hund, da er sich als bissig erwiesen hat
Die Richter der 1. Kammer haben den Sofortvollzug des Bescheides bestätigt. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2009
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Mainz
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Dokument-Nr. 8586
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