wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 26.06.2012
3 L 827/12.MZ -

Havarie mit Kabinenschiff – Anordnung des Ruhens des Patentes gerechtfertigt

Verwaltungsgericht zweifelt an körperlicher und geistiger Tauglichkeit und Eignung des Schiffsführers

Dem Inhaber eines großen Rheinpatentes, der als Lotse und verantwortlicher Schiffsführer eine Schiffskollision mit einem mit mehr als 150 Fahrgästen und Besatzungsmitgliedern besetzten Kabinenschiff verursacht, kann zurecht unter Anordnung des Sofortvollzugs das Ruhen seines Patents für drei Monate und das Vorlegen eines ärztliches Zeugnisses eines Arztes des Arbeitsmedizinischen Dienstes auferlegt worden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, ein Mann im fortgeschrittenen Alter, verursachte als Lotse und verantwortlicher Schiffsführer eines mit mehr als 150 Fahrgästen und Besatzungsmitgliedern besetzten Kabinenschiffs in der Nähe von Karlsruhe eine Kollision des Schiffs mit den dort befindlichen Buhnen, was mehrere Leckagen und starken Wassereinbruch zur Folge hatte. Die beiden regulären Schiffsführer, die nicht im Besitz des Streckenpatents für die betreffende Strecke waren, leiteten Notmaßnahmen ein und konnten das Schiff trotz seiner erheblichen Beschädigung in den Hafen Karlsruhe verbringen, wo die Fahrgäste sofort evakuiert wurden.

Wasser- und Schifffahrtsdirektion ordnet Ruhen des Patents und Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses an

Aufgrund dieses Vorfalls ordnete die Wasser- und Schifffahrtsdirektion gegenüber dem Antragsteller an, dass sein Patent für drei Monate ruht und er innerhalb der drei Monate ein ärztliches Zeugnis eines Arztes des Arbeitsmedizinischen Dienstes vorzulegen hat.

Verhalten des Antragstellers im Zusammenhang mit der Havarie weckt Zweifel an Eignung des Schiffsführers

Den auf einen Stopp des Sofortvollzugs dieser Maßnahmen gerichteten Antrag des Antragstellers haben die Richter des Verwaltungsgerichts Mainz abgelehnt. Die Anordnung des Ruhens des Patentes sei gerechtfertigt, weil mit Blick auf seine körperliche und geistige Tauglichkeit die Eignung des Antragstellers in Zweifel stehe. Zum einen habe es bei seiner Vernehmung durch die Wasserschutzpolizei (ungeklärte) Verständigungsschwierigkeiten gegeben. Zum anderen wecke auch das Verhalten des Antragstellers im Zusammenhang mit der Havarie Zweifel an seiner Eignung. Einer der regulären Schiffsführer habe in die fehlerhaft gewählte Routenführung des Antragstellers eingreifen müssen. Der Schiffsführer habe zudem geschildert, dass sich nach seinem Eindruck der Antragsteller der Havarie nicht bewusst gewesen sei; zudem habe er nach der Havarie keinerlei Reaktion gezeigt und sich nicht mehr an der Steuerung des Schiffs beteiligt. Zur Klärung der Eignung des Antragstellers sei auch die Beibringung des angeforderten ärztlichen Zeugnisses erforderlich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: ärztliches Attest | Eignung | Fahrgast | Schiff | Schiffe | Unfall

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13838 Dokument-Nr. 13838

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss13838

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?