Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 02.02.2010
- 5 K 1390/09.MZ -
Nutzung von 0900-Nummern rechtfertigt fristlose Kündigung eines Personalratsmitglieds
Arbeitsvertragswidriges Handeln macht Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses unzumutbar
Das Verwaltungsgericht Mainz hat die vom zuständigen Personalrat verweigerte Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Personalratsmitglieds, welches in einem Zeitraum von mehreren Monaten von Diensttelefonen 0900-Telefonnummern angerufen hat, ersetzt.
Das Personalratsmitglied des zugrunde liegenden Falls war im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben berechtigt, die rechnerische und sachliche Richtigkeit von Rechnungen festzustellen. Über mehrere Monate verteilt führte es von Telefonapparaten anderer Bediensteter während deren Abwesenheit Telefonate mit Astro-Hotlines, Kartenlegern und ähnlichen Diensten mit 0900-Zielnummern. Zur teilweisen Begleichung der Telefonkosten von mehr als 1.500,00 € nahm das Personalratsmitglied eine Zahlungsanweisung zu Lasten der Beschäftigungsbehörde vor.
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung wegen privater Schicksalsschläge abgelehnt
Der
Personalratsmitglied begründet Telefonate mit untauglichen Selbsttherapieversuchen
Daraufhin hat der Dienststellenleiter beim Verwaltungsgericht beantragt, die verweigerte Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Personalratsmitglied machte geltend, dass es infolge seiner Schicksalsschläge psychische Probleme habe. Die Telefonate seien untaugliche Selbsttherapieversuche gewesen.
Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitsgeber und Arbeitsnehmer vollständig zerstört
Die Richter des Verwaltungsgerichts Mainz haben die Zustimmung zur
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2010
Quelle: ra-online, VG Mainz
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9294
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9294
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.