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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „0900er Gespräche“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2017
- III ZR 368/16 -
Eltern haften nicht für Einkäufe ihrer Kinder über 0900-Premiumdienstnummer
Keine Haftung des Anschlussinhabers bei nicht autorisierter Nutzung des Telefonanschlusses für ein "Pay by Call-Verfahren"
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass § 45 i Abs. 4 Satz 1 TKG auf die telefonisch veranlasste Ausführung eines Zahlungsdienstes keine Anwendung findet und der Inhaber eines Telefonanschlusses somit für dessen Nutzung durch einen von ihm hierfür nicht autorisierten Dritten im Rahmen eines "Pay by Call-Verfahrens" nicht haftet. Weiterhin hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, ob die Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch Verfügung des Vorsitzenden der Unterschrift bedarf.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist Inhaberin eines Festnetztelefonanschlusses. Die Klägerin macht gegen sie aus abgetretenem Recht einen Entgeltanspruch für die Nutzung des Anschlusses im Rahmen des "Pay by Call-Verfahrens" über eine Premiumdienstenummer (0900) geltend. Die entsprechenden insgesamt 21 Anrufe wurden von dem damals 13-jährigen Sohn der Beklagten getätigt. Das Kind nahm an einem zunächst kostenlosen Computerspiel teil, in dessen Verlauf zusätzliche Funktionen gegen sogenannte Credits freigeschaltet werden konnten. Die "Credits" konnten entgeltlich erworben werden. Die Zahlung konnte unter anderem durch die Nutzung des... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 02.02.2010
- 5 K 1390/09.MZ -
Nutzung von 0900-Nummern rechtfertigt fristlose Kündigung eines Personalratsmitglieds
Arbeitsvertragswidriges Handeln macht Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses unzumutbar
Das Verwaltungsgericht Mainz hat die vom zuständigen Personalrat verweigerte Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Personalratsmitglieds, welches in einem Zeitraum von mehreren Monaten von Diensttelefonen 0900-Telefonnummern angerufen hat, ersetzt.
Das Personalratsmitglied des zugrunde liegenden Falls war im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben berechtigt, die rechnerische und sachliche Richtigkeit von Rechnungen festzustellen. Über mehrere Monate verteilt führte es von Telefonapparaten anderer Bediensteter während deren Abwesenheit Telefonate mit Astro-Hotlines, Kartenlegern und ähnlichen Diensten mit 0900-Zielnummern.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 16.08.2007
- 3 C 65/07 -
Vater haftet für Erotikanrufe des minderjährigen Sohnes
Telefongesellschaft kann nicht wissen, wer anruft
Inhaber von Telefonanschlüssen müssen auch dann die Kosten für Erotikanrufe tragen, wenn diese durch ihre minderjährigen Kinder verursacht worden sind. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bonn hervor.
Im zugrunde liegenden Urteil hatte ein Minderjähriger mehrfach eine Auskunftsnummer gewählt und sich dann an einen Mehrwertdiensteanbieter (0900er Rufnummer, früher 0190-Rufnummer) für erotische telefonische Leistungen weiter verbinden lassen. Durch diese Anrufe sind Kosten von insgesamt 626,02 EUR entstanden. Der Vater beglich die Telefonrechnung zunächst, wollte dann aber das Geld... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 16.04.2008
- 11 L 307/08 -
"Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt verboten
Verwaltungsgericht Köln bestätigt Verbraucherschutz
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs vorläufig bestätigt. Sie betrifft das "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung.
Die Antragstellerin - ein Telekommunikationsunternehmen - ruft im Auftrag von Kunden mit Telefoncomputern bei Verbrauchern an und teilt über Bandansagen mit, dass der Angerufene einen Preis gewonnen habe.Um Näheres zu erfahren, solle er eine Taste oder eine Tastenkombination drücken, um die Verbindung zu einem Mehrwertdienst unter einer 0900-Nummer herzustellen. Nach... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.04.2006
- 3 W 28/06 -
Telefonrechnung: Streit um 0190er/0900er-Gespräche
Telefongesellschaft muss Telefonverbindungen beweisen
Das Oberlandesgericht Schleswig hat entschieden, dass Telefongesellschaften anhand von Einzelverbindungsaufstellungen beweisen müssen, dass 0190er- Verbindungen zustande gekommen sind.
Im zugrunde liegenden Fall stellte eine Telefongesellschaft einem Kunden (Beklagter) eine Monatsrechnung, die neben anderen Posten pauschal 93 Verbindungen mit fast 97.733 Zeiteinheiten zu einem Rechnungsbetrag von über 5.209,17 EUR auswies, aus. Der Kunde sollte so genannte Mehrwertdienste (hier: 0190er Rufnummern) genutzt haben. Der Kunde bestritt, die Mehrwertdienste in diesem Umfang... Lesen Sie mehr
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Landgericht Augsburg, Urteil vom 24.04.2007
- 3 O 678/06 -
Mobilfunkanbieter tragen die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit ihrer Verbindungsabrechnungen
Gericht weist Klage über knapp 14.000,- EUR Handygebühren ab
Wenn Mobilfunkbetreiber und Kunde über die Berechnung von Gebühren zu so genannten Mehrwertdiensten streiten, muss der Mobilfunkbetreiber nachweisen, dass diese Gespräche auch tatsächlich geführt worden sind. Er trägt die Beweislast. Mit dieser Begründung wies das Landgericht Augsburg die Klage eines Mobilfunkbetreibers ab, der knapp 14.000,- EUR Gesprächsgebühren von einem Kunden forderte.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Mobilfunkbetreiber D2 (Klägerin) von einem Kunden (Beklagter) 13.962,77 EUR. Der Kunde bestritt die von D2 abgerechneten Gespräche geführt zu haben. Er trug vor, dass möglicherweise Dritte so genannte "Hacker" die Möglichkeit der Manipulation des von ihm bei D2 gekauften Handys der Marke Nokia 6310 i genutzt und die entsprechenden Verbindungsdaten... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 16.05.2006
- 33 O 15912/05 -
Leeren von Telefonkarten über Miet-Kartentelefon zum eigenen Vorteil nicht zulässig
Andere klagen über zu hohe Telefonkosten, dem Kläger konnten die Gebühren nicht hoch genug sein. Er machte sie zur Grundlage eines äußerst lukrativen "Geschäftsmodells", das ihm Gewinne von bis zu 100.000,- € pro Monat bescherte, bis ihm die Beklagte und nun das Landgericht München I ein Ende setzten.
Bei der Beklagten hatte der Kläger, der in München ein Fotogeschäft betreibt, im März ein Miet-Kartentelefon geordert, das er auf den höchst möglichen Tarif von 0,45 € pro Takteinheit einstellte. Hiervon erhielt er ca. 0,35 € von der Beklagten zurückerstattet. Er verwendete das Gerät dann allerdings nicht, um es seinen Kunden zum Telefonieren zur Verfügung zu stellen, sondern telefonierte... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2004
- III ZR 213/03 -
Keine Haftung des Ehepartners für exorbitante Telefonkosten
Ehemann wählte 0190-Nummern
Der Ehepartner haftet nicht für die Telefonkosten des anderen Partners, die dieser durch Anrufe bei 0190-Nummern verursacht hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Ehemann einen Telefondienstvertrag über einen Festnetzanschluss in der Ehewohnung geschlossen. Im Jahre 1998 entstanden innerhalb von ca. zwei Monaten Gebühren von fast 7.000,- DM, die der Ehemann nur teilweise beglich. Der noch offene Betrag bezog sich ausschließlich auf Verbindungen zu 0190-Nummern, die der Ehemann gewählt hatte.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 29.11.2005
- 11 L 1879/05 -
Keine Ausnahme für Beate Uhse New Medi@ GmbH
Aus für 0190er-Rufnummern zum Jahresende
Die Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) ist nicht verpflichtet, die Zuteilung von Rufnummern aus der "Rufnummerngasse" 0190 über den 31. Dezember 2005 hinaus zu verlängern. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem bekannt gegebenen Beschluss entschieden.
Einen Eilantrag der Beate Uhse New Medi@ GmbH lehnte das Gericht ab.In den vorläufigen Zuteilungsregeln, die für die 0190er-Rufnummern seit 1997 gelten, war von Anfang an eine Befristung der Zuteilung von Rufnummern vorgesehen. Die ursprünglich vorgesehene Befristung bis zum 31. Dezember 2003 ist später noch einmal auf den 31. Dezember 2005 verlängert worden. Die Bundesnetzagentur... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.06.2005
- I ZR 279/02 -
BGH verbietet irreführende Werbung mit 0190er-Rufnummern für angebliche Gewinne
Wenn ein Unternehmen Gewinnbenachrichtigungen an Verbraucher schickt, darf es keine kostenpflichtigen 0190-Telefonnummern angeben, bei deren Anwahl lediglich eine Bandansage allgemein über die angeblichen Preise informiert. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Beklagten hatten unaufgefordert Schreiben an private Endverbraucher versandt, in denen diesen mitgeteilt wurde, sie hätten einen von vier abgebildeten Preisen gewonnen. Die Schreiben enthielten u. a. im Zusammenhang mit der Abbildung der Preise einen durch eine Umrandung eingerückten Hinweis, in dem unter der Angabe „GEWINN-AUSKUNFT“ eine 0190-Telefonnummer angeführt war. Unter... Lesen Sie mehr
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