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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 02.03.2010
- 6 L 105/10.MZ -
VG Mainz: Kein Asyl wegen angeblicher Verfolgung von Zwillingen in Nigeria
Verfolgungsgefahr nicht glaubhaft belegt – Zwillinge werde in Nigeria als Geschenk Gottes verehrt und nicht geopfert
Ein Asylantrag einer Frau aus Nigeria, die sich als Zwilling in der Gefahr sah, in ihrer Heimat im Rahmen eines Opferrituals getötet zu werden, durfte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Fall reiste die aus Nigeria stammende Frau (Antragstellerin) nach ihren Angaben 2008 in das Bundesgebiet ein und stellte in der Folge einen
Anstragsstellerin beantragt Aussetzung des Sofortvollzugs der Ablehnungsentscheidung
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den
Antragsstellerin kann in Nigeria Polizeischutz verlangen
Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Antrag abgelehnt, da die von der Antragstellerin beschriebene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2010
Quelle: ra-online, VG Mainz
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Dokument-Nr. 9340
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