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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 02.12.2010
- BG-A 1/10.MZ -
VG Mainz: Geldbuße für Architekten wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung
Architekt weigert sich Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen
Ein freier Architekt, der keine Berufshaftpflichtversicherung abschließt und deshalb seine Berufspflichten schuldhaft verletzt, kann zu einer Geldbuße verurteilt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Dem (rheinland-pfälzischen) Berufsgericht für Architektenberufe beim Verwaltungsgericht Mainz obliegt die Ahndung von schuldhaften Berufspflichtverletzungen von Mitgliedern der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Auch nach Beschwerde keine Versicherung abgeschlossen
Im vorliegenden Rechtsstreit ist der freie
Versicherung dient dem Schutz der Bauherren
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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Dokument-Nr. 10715
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