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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 26.08.2009
- 7 K 2079/07 -
VG Minden: Ausweisung eines „Hass-Predigers“ rechtmäßig
Ausweisung setzt keine strafrechtliche Verurteilung voraus
Ein als asylberechtigt anerkannter ägyptischer Staatsangehörigen aus Porta Westfalica, der in einem "Islamischen Zentrum" in zahlreichen Predigten zu Gewalttaten aufgerufen hat, darf aus Deutschland ausgewiesen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden.
Der Landrat des Kreises Minden-Lübbecke hatte bereits im Juli 2006 die
Vorliegende Wortprotokolle über Predigten rechtfertigten Ausweisung
Nunmehr hatte das Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren über die
Tatsächliches Verlassen des Landes abhängig von Entscheidung des OVG Münster
Ob der Kläger in absehbarer Zeit Deutschland auch tatsächlich verlassen muss, ist allerdings noch offen. Dies hängt unter anderem davon ab, ob der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im April 2006 ausgesprochene Widerruf der Asylanerkennung des Klägers Bestand hat. Dieses Verfahren ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Minden seit dem Frühjahr 2007 beim Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2009
Quelle: ra-online, VG Minden
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Dokument-Nr. 8366
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