wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 18.01.2013
8 K 1917/11 -

Gravierende Waldschäden durch Muffelwildherde nicht nur mit Begrenzung des Bestandes bekämpfbar

Stadt Bielefeld muss über Abschuss der Muffelwildherde neu entscheiden

Das Verwaltungsgericht Minden hat die Stadt Bielefeld dazu verpflichtet, über den Antrag einer Forstbesitzerin auf Totalabschuss einer Muffelwildherde neu zu entscheiden. Die gravierenden Waldschäden lassen sich nach Auffassung des Gerichts nicht mehr nur durch eine Reduzierung der Herde verringern.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte den Totalabschuss einer Muffelwildherde für die Abschusspläne 2011/2012 und 2012/2013 mit der Begründung beantragt, das Muffelwild verursache große Waldschäden, welche auch eine bestehende Zertifizierung ihres Waldgebietes gefährdeten. Nachdem das Abschussjahr 2011/2012 wegen Zeitablaufs als erledigt angesehen worden war, hob das Verwaltungsgericht Minden den ablehnenden Bescheid der Beklagten betreffend den Abschussplan 2012/2013 auf und verpflichtete die Beklagte insoweit zur Neubescheidung.

Einzelschutz der Bäume wegen Zertifizierung nicht möglich

Die Beklagte habe das rechtlich geschützte Interesse der Klägerin als Waldeigentümerin an der Verhinderung weiterer Eigentumsbeeinträchtigungen durch gravierende Waldschäden nicht hinreichend berücksichtigt. Sie habe verkannt, dass den gravierenden Wildschäden nicht länger nur mit einer Begrenzung des Bestandes, flankiert durch Maßnahmen wie Heufütterung oder Vergrämung des Wildes begegnet werden dürfe. Letzteres bestätigten die Erfahrungen der vergangenen Jahre. Ein Einzelschutz der Bäume, dessen Anbringung die Jägerschaft angeboten habe, scheide wegen der Zertifizierung aus.

Verpflichtung zur Festsetzung des Totalabschusses kommt gegenwärtig nicht in Betracht

Auch verbiete sich die Reduktion der Herde auf nur 8 Tiere. Für ein artnormales Biosozialverhalten sei ein Mindestbestand von 15 Tieren erforderlich. Eine Verpflichtung der Beklagten zur Festsetzung des Totalabschusses für den Eigenjagdbezirk der Klägerin komme gegenwärtig nicht in Betracht. Die Klägerin sei Mitglied einer Hegegemeinschaft. Insoweit bedürfe es der Abstimmung mit den Jagdvorständen der beteiligten Jagdgenossenschaften und den Inhabern der Eigenjagdbezirke. Zudem müsse der Jagdbeirat zustimmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Minden/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Jagdrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Abschuss | Baum | Bäume | Beschädigung | Wald | Waldbesitzer

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15124 Dokument-Nr. 15124

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15124

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?