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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 15.08.2016
- 10 L 1070/16 -
USA-Führerschein: Probezeit erst ab Erteilung der endgültigen Fahrerlaubnis
Gesetz bezieht sich auf Fahrerlaubniserwerb und nicht auf Erwerb eines Lernführerscheins
Die gesetzliche Probezeit für Fahranfänger von zwei Jahren bei in den USA erworbenen Führerscheinen beginnt nicht bereits mit der dortigen Erlaubnis zum Begleiteten Fahren, sondern erst mit der Erteilung der endgültigen amerikanischen Fahrerlaubnis. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte der 1997 geborene Antragsteller während eines Aufenthalts in Alabama/USA nach Bestehen der mündlichen Prüfung über die dortigen Verkehrsregeln am 13. August 2013 die Erlaubnis zum Begleiteten Fahren ("FN DRIVER LICENSE") erhalten. Nach Bestehen der praktischen Fahrprüfung wurde ihm am 5. März 2014 die endgültige
Aufgrund Verkehrsverstoß ein Punkt im Verkehrs-Zentralregister und Teilnahme an Aufbauseminar angeordnet
Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde für den Antragsteller wegen eines Verkehrsverstoßes ein Punkt im Verkehrs-Zentralregister eingetragen. Der Antragsteller hatte am 13. Februar 2016 mit seinem Kraftfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h überschritten. Daraufhin hatte der Antragsgegner wegen eines Verkehrsverstoßes innerhalb der gesetzlichen
Antragsteller: Zeit ab Erwerb des Probeführerscheins an Probezeit anzurechnen
Hiergegen wandte sich der Antragsteller an das Gericht mit der Begründung: Der
Anordnung einer Teilnahme an Aufbauseminar rechtmäßig
Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht. Die Anordnung der Teilnahme des Antragstellers an einem Aufbauseminar erweise sich als rechtmäßig. Der Antragsteller habe mit dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ ra-online
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Dokument-Nr. 23054
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