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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 25.11.2010
- 9 L 551/10 -
Master-Studium VWL: Studienplatzvergabe der Uni Münster rechtswidrig
Bewertungsverfahren der Universität mit maßgeblichen landesgesetzlichen Bestimmungen und Staatsvertrag unvereinbar
Mit hoher Wahrscheinlichkeit verstößt das Verfahren der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster für die Vergabe von Studienplätzen im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre gegen geltendes Recht. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden und die Universität verpflichtet, einen abgelehnten Bewerber vorläufig zum Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre zuzulassen.
Das
In den USA besuchte Lehrveranstaltungen erfüllen Anforderung der Universität
Das Gericht hat diese Anforderungen als grundsätzlich zulässig bejaht. Die WWU hatte die letztgenannte Voraussetzung bei dem deutschen Studenten, der seinen Bachelor an einem College in den USA im Fach Business Administration, also Betriebswirtschaft, erworben und diese Unterlagen vorgelegt hatte, als nicht gegeben angesehen. Nach Auffassung des Gerichts durfte der Student allerdings auch noch im Laufe des gerichtlichen Eilverfahrens die in den USA besuchten Lehrveranstaltungen erläutern, so dass nach entsprechender Klarstellung die Anforderung erfüllt war.
Rangfolge der Bewerber wird in zweiter Stufe des Vergabeverfahrens nach Punkten festgelegt
Auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens, im eigentlichen
Bewertungsverfahren unzureichend
Dieses Bewertungsverfahren hat das Gericht als mit den maßgeblichen landesgesetzlichen Bestimmungen und dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2010
Quelle: VG Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 10642
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