Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 27.06.2011
- 1 K 1115/10.NW -
Geburtstag vor dem 1. Januar 1992 – Anerkennung von Erziehungszeiten nur für die ersten sechs Lebensmonate möglich
Verwaltungsgericht Neustadt zur Stichtagsregelung bei Kindererziehungszeiten
Eine Landesbeamtin, die in den siebziger Jahren drei Kinder adoptierte, hat nach ihrer Pensionierung keinen Anspruch auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Berechnung der Versorgungsbezüge. Unabhängig davon, ob es sich um leibliche oder adoptierte Kinder handelt, ist die Anerkennung von Erziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder nur für die ersten sechs Lebensmonate des Kindes möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.
Im hiesigen Fall hatte die Klägerin in den siebziger Jahren drei Kinder adoptiert. Nach der Aufnahme des zweiten Adoptivkindes in ihren Haushalt ließ sie sich unter Wegfall der Dienstbezüge beurlauben.
Beklagte Land versagt Anerkennung der Erziehungszeiten
Anlässlich der Pensionierung der Klägerin setzte das beklagte Land die
Anerkennung von Erziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder nur bis zum 6. Lebensmonat
Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Neustadt ohne Erfolg. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das geltende Recht die
Gesetzgeber hat Befugnis Stichtagsregelungen unterschiedlich zu führen
Lediglich für nach dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
- BVerfG: Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld verfassungsgemäß
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.04.2011
[Aktenzeichen: 1 BvR 1811/08 und 1 BvR 1897/08]) - Stichtagsregelung für Elterngeld ist verfassungsgemäß
(Bundessozialgericht, Urteil vom 23.01.2008
[Aktenzeichen: B 10 EG 3/07 R, B 10 EG 4/07 R, B 10 EG 5/07 R])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12019
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12019
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.