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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kindererziehung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 23.08.2017
- 18 UF 104/17 -
Wechselmodell auch bei unterschiedlichen Erziehungsstilen der Eltern zulässig
Unterschiedliche Erziehungsvorstellungen der Eltern meist unschädlich
Ein Wechselmodell, wonach jeder Elternteil die Kinder paritätisch betreut, kann auch bei unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen der Eltern angeordnet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ordnete das Amtsgericht Calw im Jahr 2017 aus Gründen des Kindeswohls den Umgang zweier etwa siebenjähriger Zwillings-Kinder mit dem Vater in Form eines paritätischen Wechselmodells an. Die Mutter war damit jedoch nicht einverstanden und legte daher gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde ein. Sie führte unter anderem an, dass die unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen nicht dem Wohl der Kinder entsprechen würden. Sie würden hin und her gerissen sein und verunsichert werden. Schließlich würden sie unglücklich werden, weil sie sich ständig den verschiedenen Erziehungsmodellen der Eltern anpassen müssten.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 12.05.2017
- 4 UF 94/16 -
Kindeserziehung nach streng islamischen Glauben steht Übertragung des Alleinsorgerechts auf Kindesmutter bei Erziehungseignung nicht entgegen
Kontinuität der Lebensverhältnisse, Bindungen des Kindes sowie Wille des Kindes sind zu berücksichtigen
Wird ein Kind von der Mutter streng nach islamischen Glauben erzogen, kann ihr dennoch die elterliche Sorge allein übertragen werden, wenn zum Beispiel die Kontinuität der Lebensverhältnisse, die Bindungen des Kindes und der Wille des Kindes für die sonst erziehungsfähige Kindesmutter sprechen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Eltern einer minderjährigen Tochter im Jahr 2014 über das Sorgerecht. Der Kindesvater war nicht damit einverstanden, dass die Kindesmutter das Kind streng islamisch erzog. So musste das Kind ein Kopftuch tragen und hatte eingeschränkten sozialen Kontakt zu Personen des anderen Geschlechts. Die Mutter selber trug eine Vollverschleierung.... Lesen Sie mehr
Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 10.01.2019
- L 2 R 760/17 -
Bei gleichzeitiger Elternzeit beider Elternteile besteht kein Anspruch auf doppelte Zuordnung von rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten
Gesetz sieht Zuordnung der Kindererziehungszeiten bei beiden Elternteilen für denselben Zeitraum der Erziehung ausdrücklich nicht vor
Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass kein Recht auf doppelte Zuordnung von rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten besteht, wenn beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls nahm nach der Geburt der gemeinsamen Tochter für denselben Zeitraum wie die Mutter Elternzeit und war in dieser Zeit an der Erziehung des Kindes gleichberechtigt beteiligt. Nachdem die Kindererziehungszeit durch die Rentenversicherung einvernehmlich für diesen Zeitraum vollumfänglich der Kindesmutter zugeordnet worden war, beantragte der... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.03.2017
- 1 BvR 2740/16 -
Keine rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Erziehungsleistung in Kanada erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat besteht, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Die Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin, der die rentenrechtliche Berücksichtigung ihrer Erziehungsleistung in Kanada versagt worden war, wurde damit vom Gericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Die im Jahr 1939 geborene Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits ist deutsche Staatsbürgerin und bezieht seit dem Jahr 2004 Regelaltersrente von dem im Ausgangsverfahren beklagten Rentenversicherungsträger. Von 1968 bis 1973 lebte sie in Kanada. Während dieser Zeit wurde ihr Sohn geboren. Vor ihrem Umzug nach Kanada entrichtete sie Pflichtbeiträge, für die Zeit in Kanada... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.06.2016
- BVerwG 2 C 17.14 -
Keine Kindererziehungszuschläge bei der beamtenrechtlichen Mindestversorgung
Mindestversorgung deutlich höher als Ruhegehalt einschließlich Kindererziehungszuschlag
Es verstößt weder gegen Bundesrecht noch gegen Unionsrecht, dass vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten über die ihnen zustehende Mindestversorgung (§ 14 Abs. 4 BeamtVG) hinaus keine kinderbezogenen Leistungen - hier Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschläge (§§ 50 a ff. BeamtVG) - gewährt werden. Dies gilt auch für die Zeit vor der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung im Jahr 2009. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall macht die Klägerin, eine 1973 geborene und 2008 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzte Bundesbeamtin, zusätzlich zur Mindestversorgung einen Anspruch auf kinderbezogene Leistungen geltend. Sie ist damit in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zur Klärung dieser Frage die Revision zugelassen.... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.12.2015
- L 21 R 374/14 -
"Mütterrente" ist verfassungsgemäß
Anerkennung von Kindererziehungszeiten von (lediglich) 24 Monaten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einer Grundsatzentscheidung das Gesetz der Großen Koalition zur besseren Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bestätigt. Die Beschränkung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren worden sind, ist verfassungsgemäß.
Für ein Elternteil - Mutter oder Vater -, das ein ab 1992 geborenes Kind in den ersten drei Lebensjahren erzieht, werden in der gesetzlichen Rentenversicherung 36 Monate Kindererziehungszeiten anerkannt. Kindererziehungszeiten werden bei der Berechnung der Rentenhöhe behandelt, als ob die oder der Versicherte während der Kindererziehung das Durchschnittsentgelt aller Versicherten erzielt... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 30.09.2015
- B 12 KR 15/12 R -
Eltern haben keinen Anspruch auf Beitragsentlastung in der Sozialversicherung wegen ihres Aufwandes für Kinderbetreuung und Kindererziehung
Gesetzliche Regelungen zur Beitragsbemessung verstoßen nicht gegen das Grundgesetz
Eltern können nicht beanspruchen, wegen des Aufwandes für die Betreuung und Erziehung von Kindern weniger Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung zahlen zu müssen. Die entschied das Bundessozialgericht in einem Musterverfahren.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Ehepaar mit drei Kindern. Die Kläger forderten, Beiträge nur in der Höhe der Hälfte der jetzigen "Bemessung" (bzw. unter Abzug von 833 Euro je Kind und Monat oder eines Betrages in Höhe des steuerlichen Existenzminimums) zahlen zu müssen. Die Kläger blieben damit jedoch in allen Instanzen erfolglos.Das Bundessozialgericht... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.11.2014
- 1 BvR 1178/14 -
Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung voraus
Überprüfung der Voraussetzungen für möglichen Entzug elterlicher Sorge unterliegt strenger verfassungsgerichtlicher Überprüfung im Einzelfall
Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Entziehung der elterlichen Sorge bekräftigt. Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, müssen die Fachgerichte im Einzelfall feststellen, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre. Stützen sich die Gerichte dabei auf Feststellungen in einem Sachverständigengutachten, dessen Verwertbarkeit verfassungsrechtlichen Zweifeln unterliegt, können diese auf die gerichtliche Entscheidung durchschlagen, wenn die Gerichte die Zweifel nicht in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise beseitigen. Aus diesen Gründen hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens wendet sich gegen die Entziehung des Sorgerechts für seine im Februar 2013 geborene Tochter. Er stammt aus Ghana und lebt seit Anfang 2012 in Deutschland. Die Mutter leidet unter gravierenden psychischen Erkrankungen, keines ihrer vier älteren Kinder lebt bei ihr. Der Beschwerdeführer erkannte die Vaterschaft vorgeburtlich an, die... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 24.07.2013
- S 13 R 3851/12 -
Griechin hat nach Rückkehr ins Heimatland und dortiger Erziehung ihrer Kinder keinen Anspruch auf Mütterrente
Erziehungsleistungen wurden außerhalb des Bundesgebiets erbracht
Wer seine Kinder nicht in Deutschland erzogen hat, hat mangels anerkennungsfähiger Kindererziehungszeiten keinen Anspruch auf die so genannte Mütterrente. Dabei steht nicht die ausländische Staatsangehörigkeit der Mutter (hier: griechische Staatsangehörige) entgegen, sondern der Ort außerhalb des Bundesgebiets, an dem die Erziehungsleistung erbracht wird (hier: Griechenland).
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitete vor Jahrzehnten nur kurze Zeit in Deutschland und kehrte dann ins Herkunftsland Griechenland zurück. Dort wurde sie Mutter zweier Kinder, die sie ausschließlich dort erzog. Im Hinblick auf noch nicht erstattete Versicherungszeiten machte sie nach Erreichen der Altersgrenze die Gewährung einer Altersrente geltend und führte zum... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.11.2013
- L 2 R 352/13 -
Mütterrente: Aktuelle Regelungen noch verfassungsgemäß
Gericht sieht dennoch weiteren Handlungsbedarf
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass derzeit die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder mit 12 Monaten und für nach 1992 geborene Kinder mit 3 Jahren nicht verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat aber eine Pflicht zum weiteren Ausgleich der Benachteiligung der Familien.
Der Entscheidung lag der Fall einer 1951 geborenen und in Hannover lebenden Klägerin zugrunde. Die beklagte Rentenversicherung hatte bei der Klägerin im Vormerkungsverfahren jeweils 12 Monate Kindererziehungszeiten für die in den Jahren 1971 und 1974 geborenen Kinder berücksichtigt. Die Klägerin begehrt aber die Berücksichtigung von drei Jahren Kindererziehungszeiten je Kind. Sie... Lesen Sie mehr
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