Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 25.05.2011
- 1 K 1158/10.NW -
Gesundheitliche Eignung für Einstellung zwingend erforderlich: Kein Schadensersatzanspruch für behinderten Bewerber
Fragen nach gesundheitszustand im Vorstellungsgespräch zulässig
Ist für eine Einstellung als Beamter die gesundheitliche Eignung des Bewerbers zwingend erforderlich, darf sich der Dienstherr in einem Vorstellungsgespräch nach dem Gesundheitszustand des Bewerbers erkundigen. Erklärt dieser dann selbst, oft müde und ohne Elan zu sein, liegt bei einer daraus resultierenden Ablehnung keine Willkür oder eine Benachteiligung behinderter Bewerber vor. Ein Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz besteht nicht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
In dem zugrunde liegenden Verfahren klagte ein behinderter Bewerber für die Beamtenlaufbahn des mittleren Justizdienstes, der nicht eingestellt worden war, auf Zahlung einer pauschalen Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern und stützte seinen Anspruch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Danach ist der Arbeitgeber – oder wie hier der öffentliche Dienstherr – zur Entschädigungsleistung bis zu dieser Höhe verpflichtet, wenn ihm ein Verstoß gegen das im Gesetz niedergelegte Verbot, eine Person wegen ihrer
Ablehnungsentscheidung erfolgte nach Vorstellungsgespräch nicht willkürlich
Diese Auffassung teilte das Verwaltungsgericht Neustadt nicht und wies seine Klage ab. Die Richter führten in der Urteilsbegründung aus, dass für eine Einstellung als
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11819
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11819
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.