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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 28.09.2016
- 1 L 784/16.NW -
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholabhängikeit
Auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr ist die Fahrerlaubnisentziehung zulässig
Bei festgestellter Alkoholabhängigkeit setzt die Fahrerlaubnisentziehung nicht voraus, dass der Fahrerlaubnisinhaber alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall war der Betroffene von der Polizei erheblich alkoholisiert, nämlich mit einer Atemalkoholkonzentration von 2,37 Promille, zu Hause aufgefunden worden. Die Kreisverwaltung als untere Verkehrsbehörde ordnete daraufhin zur Klärung der Zweifel an seiner Fahreignung die Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung an. Dieses
Fahrerlaubnisentzug mit sofortiger Wirkung
Die Kreisverwaltung entzog dem Betroffenen deshalb mit sofortiger Wirkung die
Gutachterliche Feststellungen als manifeste Alkoholabhängigkeit nicht zu beanstanden
Der Antrag blieb ohne Erfolg. In der gerichtlichen Entscheidung heißt es, die Kreisverwaltung sei zu Recht von der Ungeeignetheit des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen, weil bei ihm eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ ra-online
- Trunkenheitsfahrt: Behörde darf nach verweigerter Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch in Frankreich erworbenen Führerschein entziehen
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15.05.2013
[Aktenzeichen: 5 K 16/13.KO]) - Nachweis der Alkoholabstinenz nach Führerscheinverlust durch Bestimmung des Ethylglucuronid-Wertes ist zulässig
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31.07.2008
[Aktenzeichen: 11 CS 08.1103])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 23257
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