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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15.05.2013
- 5 K 16/13.KO -
Trunkenheitsfahrt: Behörde darf nach verweigerter Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch in Frankreich erworbenen Führerschein entziehen
Rechtsvorschriften der Europäischen Union stehen Entziehung der Fahrerlaubnis nicht entgegen
Einem Kraftfahrer, der nach zwei Trunkenheitsfahrten trotz Aufforderung kein medizinisch-psychologisches Gutachten über seine Fahreignung vorlegt, kann die deutsche Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis auch dann entziehen, wenn diese in Frankreich erworben worden ist. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein deutscher Staatsbürger, hatte seine deutsche
Behörde darf bei verweigertem medizinisch-psychologischem Gutachten auf Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen
Die hiergegen nach erfolglosem Widerspruch erhobene Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz blieb ohne Erfolg. Die Führerscheinbehörde sei, so die Koblenzer Richter, zum
Behörde darf bei Eignungszweifeln auch ausgestellte Fahrerlaubnis aus anderem Mitgliedsstaat entziehen
Im Falle des Klägers habe die Kreisverwaltung zu Recht die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangt. Nach den fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften sei bei einer festgestellten Alkoholproblematik die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen, wenn der Betroffene wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
- Außerhalb der Sperrfrist von EU-Mitgliedsstaat erteilte Fahrerlaubnis ist bei erfüllter Wohnsitzerfordernis auch in Deutschland gültig
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26.09.2012
[Aktenzeichen: III-3 RVs 46/12]) - Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis – Ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gültig
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.02.2012
[Aktenzeichen: 16 A 2527/07, 16 A 1456/08, 16 A 1529/09]) - Medizinisch-psychologisch verweigert: Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 Promille Alkohol darf Fahrradfahren verboten werden
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.08.2012
[Aktenzeichen: 10 A 10284/12.OVG])
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Dokument-Nr. 15888
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