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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 10.08.2020
- 3 K 1457/18.NW -
Kein Anspruch auf Ausweisung einer verkehrsberuhigten Zone als Einbahnstraße und auf Sperrung für den Durchgangsverkehr
Keine höhere Verkehrsbelastung nach der Öffnung der Straße für den Durchgangsverkehr
Das VG Neustadt hat mit Urteil vom 31.08.2020 entschieden, dass ein Anwohner keinen Anspruch auf Ausweisung einer verkehrsberuhigten Zone als Einbahnstraße und auf Sperrung für Durchgangsverkehr hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger sind seit 1986
Behörde gab nach Beschwerden der Anwohner die Straße für den Durchgangsverkehr frei
Nach jahrelangen Beschwerden der Kläger über die behauptete Befahrung der Straße durch Nichtanlieger entfernte die zuständige Verbandsgemeinde die Beschilderung, die den motorisierten Nichtanliegern bisher die Durchfahrt verbot. Mit ihrer Klage wandten sich die Kläger zum einen gegen die Entfernung dieser Beschilderung und die damit verbundene Freigabe der Straße für den
VG: Keine Beschränkungen und Verbote ohne bestehende einer Gefahrenlage
Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen: Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürften nach der
Kein Anspruch auf Ausweisung der Straße als Einbahnstraße
Die Kläger könnten auch nicht die Ausweisung der Straße als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29180
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