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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 29.10.2007
- 3 K 184/07.NW -
Swingerclub ohne Baugenehmigung muss schließen
Auch ein Swingerclub, der seit einigen Jahren betrieben wird, benötigt die erforderliche Baugenehmigung. Dies musste nun ein Grundstückseigentümer in Schifferstadt feststellen.
Der Club wird seit mehreren Jahren in einer ursprünglich zu Produktionszwecken errichteten zweigeschossigen Halle in einem Schifferstadter Industriegebiet betrieben. Nachdem die Kreisverwaltung hiervon erfahren hatte, untersagte sie den beiden Eigentümern des Grundstücks den weiteren Betrieb und forderte sie auf, bestehende Miet- und Nutzungsverhältnisse mit den Betreibern zu beenden.
Einer der Eigentümer erhob hiergegen Klage beim Verwaltungsgericht.
Diese blieb ohne Erfolg: Die Nutzung der ehemaligen Produktionshalle als Swingerclub dürfe untersagt werden, denn für die vorgenommene Nutzungsänderung fehle die erforderliche Baugenehmigung. Eine solche könne auch nicht nachträglich erteilt werden, da ein Swingerclub als sog. "Vergnügungsstätte" im Sinne des Bauplanungsrechts in einem Industriegebiet nicht zulässig sei. Wegen des festgestellten ständigen Wechsels von Nutzern und Betreibern - allein sieben in den Jahren 2003 bis 2006 - sei es auch nicht zu beanstanden, gegen den Grundstückseigentümer vorzugehen. Nur so könne eine dauerhafte Beendigung der unzulässigen Nutzung sichergestellt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 29/07 des VG Neustadt vom 11.12.07
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Dokument-Nr. 5417
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