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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 11.10.2012
- 5 L 892/12.NW -
VG Neustadt: "Pfalztreffen 2012" der NPD darf stattfinden
Stadt Pirmasens darf NPD "Pfalztreffen 2012" gemäß des Versammlungsgesetzes nicht verbieten
Das von der Stadtverwaltung Pirmasens gegenüber der NPD ausgesprochene Verbot, am kommenden Samstag im Strecktalpark in Pirmasens ein sog. "Pfalztreffen 2012" durchzuführen, ist vorerst nicht vollziehbar. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Der NPD-Kreisverband Westpfalz möchte am Samstag, dem 13. Oktober 2012, im Strecktalpark in Pirmasens ein sog. "Pfalztreffen 2012", auch "Kundgebung/Familienfest" genannt, veranstalten. Dabei sollen Redebeiträge und Musikdarbietungen verschiedener sog. Rechtsrock-Gruppen - als "Top-Act" soll die Gruppe "Lunikoffverschwörung" spielen - von einer auf einem LKW aufgebauten Bühne mit Lautsprecherverstärkung dargeboten werden. Grillstände und Infostände sind vorgesehen. Für die Veranstaltung wird Eintritt verlangt. Die Veranstaltung soll von 14.00 bis 20.00 Uhr dauern.
Stadt Pirmasens lehnt Antrag auf Zulassung zur Nutzung des Strecktalparks ab
Die
Geplante Versammlung richtet sich auf Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung und ist somit eine Versammlung gemäß des Versammlungsgesetzes
Dagegen legte die
Stadt Pirmasens darf Auflagen erteilen, aber nicht die Versammlung verbieten
Die Stadt Pirmasens müsse daher die angemeldete Veranstaltung als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
- Erfolgreicher Eilantrag des NPD-Landesverbands Baden-Württemberg gegen Versammlungsverbot in Heidelberg
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 02.10.2012
[Aktenzeichen: 4 K 2369/12]) - Grundrecht der Versammlungsfreiheit gilt auch für die NPD
(Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 17.10.2007
[Aktenzeichen: 6 K 2153/07])
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Dokument-Nr. 14348
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