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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „öffentliche Veranstaltung“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 08.05.2013
- S 2 SB 5412/11 -

Keine Befreiung von der Rundfunk­beitrags­pflicht bei Harn- bzw. Stuhlinkontinenz

Voraussetzung für Befreiung ist Unmöglichkeit der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen aufgrund der Behinderung

Eine Befreiung von der Rundfunk­gebühren­pflicht bzw. ab dem 1. Januar 2013 Ermäßigung der Rundfunk­beitrags­pflicht wegen des Unvermögens, aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen, kommt nur dann in Betracht, wenn der Betroffene wegen seines Leidens allgemein und umfassend vom Besuch solcher Veranstaltungen ausgeschlossen ist. Eine Harn- bzw. Stuhlinkontinenz, die für den Betroffenen das Tragen von Windelhosen erforderlich macht, hat keinen solchen allgemeinen Ausschluss von der Teilnahme an Veranstaltungen zur Folge. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

Der 1932 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, bei dem das Versorgungsamt 1992 einen Grad der Behinderung (GdB) von 80 unter Berücksichtigung von neurologischen und psychischen Auffälligkeiten sowie Halswirbelsäulenbeschwerden festgestellt hatte, beantragte im Mai 2011 die Zuerkennung des Merkzeichens RF für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und legte ärztliche Atteste vor, wonach er bei öffentlichen Veranstaltungen in einen psycho-physischen Erschöpfungszustand mit Atembeklemmung gerate. Mit seiner gegen den Ablehnungsbescheid erhobenen Klage machte der Kläger zudem Inkontinenz geltend.Das Sozialgericht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 09.11.2012
- 8 L 3052/12 und 8 L 3101/12.Gl -

Ausschluss von NPD-Abgeordneten an Fachtagung über "Rechtsextreme Strukturen" rechtmäßig

Teilnehmerbeschränkungen schließen Teilnahme zweier NPD-Abgeordneter an der Fachtagung "Rechtsextreme Strukturen" aus

Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Eilanträge zweier NPD-Abgeordneter aus dem Wetteraukreis abgelehnt, mit denen diese Zugangs zu der Fachtagung zu dem Thema "Rechtsextreme Strukturen - wie gehen wir mit ihnen um?" erhalten wollten. Das Gericht entschied, dass die Fachtagung nicht für Mitglieder einer Partei vorgesehen ist, die dem "rechten Spektrum" der Politik zugerechnet werden muss.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrten zwei NPD-Abgeordnete aus dem Wetteraukreis den Zugang zu einer vom Wetteraukreis durchgeführten Fachtagung zu dem Thema "Rechtsextreme Strukturen - wie gehen wir mit ihnen um?" und beriefen sich dabei auf die durch die Hessische Landkreisordnung (HKO) vermittelte Kontrollfunktion des Kreistages, dem sie angehören.Das Gericht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 11.10.2012
- 5 L 892/12.NW -

VG Neustadt: "Pfalztreffen 2012" der NPD darf stattfinden

Stadt Pirmasens darf NPD "Pfalztreffen 2012" gemäß des Versammlungsgesetzes nicht verbieten

Das von der Stadtverwaltung Pirmasens gegenüber der NPD ausgesprochene Verbot, am kommenden Samstag im Strecktalpark in Pirmasens ein sog. "Pfalztreffen 2012" durchzuführen, ist vorerst nicht vollziehbar. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Der NPD-Kreisverband Westpfalz möchte am Samstag, dem 13. Oktober 2012, im Strecktalpark in Pirmasens ein sog. "Pfalztreffen 2012", auch "Kundgebung/Familienfest" genannt, veranstalten. Dabei sollen Redebeiträge und Musikdarbietungen verschiedener sog. Rechtsrock-Gruppen - als "Top-Act" soll die Gruppe "Lunikoffverschwörung" spielen - von einer auf einem LKW aufgebauten Bühne mit Lautsprecherverstärkung... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 28.02.2012
- S 6 SB 6952/09 -

Rundfunkgebühr: Keine Befreiung trotz 100 %-iger Behinderung

Teilnahme eines Schwerbehinderten an öffentlichen Veranstaltungen mit einer Begleitperson zumutbar

Solange ein schwerbehinderter Mensch mit technischen Hilfsmitteln und mit Hilfe einer Begleitperson in zumutbarer Weise öffentliche Veranstaltungen aufsuchen kann, ist ihm die Teilnahme daran nicht unmöglich. Bei fehlender Verfügbarkeit von Hilfsmitteln oder einer Begleitperson kann er auf die Inanspruchnahme der Sozialdienste verwiesen werden. Bei Harn- und Stuhlinkontinenz ist das Tragen von Windelhosen zumutbar. Die für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren notwendige Voraussetzung, dass eine Person wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen kann, ist insoweit nicht erfüllt. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

Bei dem 1939 geborenen Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wurde vom Versorgungsamt im Jahr 2009 wegen Gebrauchseinschränkung beider Beine, Schlaganfallfolgen, operierter arterieller Verschlusskrankheit, Anfallsleidens, hirnorganischen Psychosyndroms, arterieller Verschlusskrankheit beider Beine, Kniegelenksendoprothese beidseits, Herzleistungsminderung, koronarer Herzkrankheit,... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.08.2011
- S 1 SB 5864/09 -

SG Karlsruhe: Behinderungsbedingte Bindung an das Haus ist Voraussetzung für Nachteilsausgleich "RF"

Schwerbehinderter Mensch muss behinderungsbedingt praktisch an Haus oder Wohnung gebunden sein

Die Zuerkennung des Nachteilsausgleichs „RF“ (Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht) setzt neben einer schwergradigen Seh- und/oder Hörminderungen eine nicht nur vorübergehende Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) i.S.d. SGB IX von wenigstens 80 voraus. Darüber hinaus ist es Voraussetzung, dass der schwerbehinderte Mensch ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann und behinderungsbedingt praktisch an das Haus oder seine Wohnung gebunden ist. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte eine Frau auf Zuerkennung des Nachteilsausgleichs „RF“ (Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht), deren GdB u.a. wegen einer Hirnleistungsschwäche, einer Knieendoprothesenversorgung, einer chronischen Bronchitis und eines unwillkürlichen Harnverlustes mit 90 festgestellt war und der die Nachteilsausgleiche „G“ (erhebliche Gehbehinderung)... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 20.07.2009
- VG 22 A 177.09 -

Leichen dürfen bei "Körperwelten"-Ausstellung nicht öffentlich seziert werden

Ehrfurcht vor toten Menschen muss gewahrt bleiben

Die im Rahmen der Ausstellung "Körperwelten und Der Zyklus des Lebens" geplante öffentliche anatomische Sektion von Leichen bleibt verboten. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies einen vorläufigen Rechtsschutzantrag gegen eine entsprechende Untersagungsverfügung zurück.

Bei der genannten Ausstellung, in der bis Ende August 2009 sog. Plastinate der Körper verstorbener Menschen gezeigt werden, sollten nach Vorstellung der Veranstalterin in einem abgeteilten Bereich für alle interessierten Besucher zwei konservierte menschliche Leichen präpariert werden. Dies untersagte die genannte Behörde unter Berufung auf Vorschriften des Sektionsgesetzes und des Bestattungsgesetzes.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bochum, Urteil vom 20.01.2009
- 65 C 403/08 -

GEMA hat keinen Gebührenanspruch wegen Live-Musik auf Familienfeiern

Auf Hochzeitsfeier gespielte Live-Musik ist keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts

Der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte) steht kein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter einer türkischen Hochzeitsfeier wegen einer öffentlichen Musikwiedergabe zu. Das Amtsgericht Bochum wies die entsprechende Klage der GEMA ab.

Der Beklagte hatte die Hochzeitsfeier für seinen Sohn ausgerichtet und eine Liveband Musik spielen lassen. Während des Klageverfahrens wurde über die Frage gestritten, ob dies eine öffentliche Widergabe im Sinne des Urheberrechts darstellte. Dies verneinten die Richter des Bochumer Amtsgerichts.Eine Wiedergabe ist dann öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von... Lesen Sie mehr