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Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 12.03.2013
- 3 B 5/13 -
Genehmigte Waldumwandlung zugunsten einer Tiermastanlage verstößt gegen umwelt- und naturschutzrechtliche Vorschriften
Waldumwandlungsgenehmigung zudem nicht mit Artenschutz- und Waldrecht vereinbar
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass von einer vom Landkreis ausgesprochenen Genehmigung zur Umwandlung eines großen Teil des Waldes zugunsten einer Tiermastanlage vorerst nicht Gebrauch gemacht werden darf, da die Genehmigung gegen umwelt- und naturschutzrechtliche Vorschriften verstößt.
Im zugrunde liegenden Fall genehmigte der Landkreis Osnabrück die Rodung eines rund 1,73 ha großen Teiles des Waldes. Die ausgesprochene
Landkreis genehmigt Waldumwandlung unter Verstoß gegen einschlägige Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Verwaltungsgericht Osnabrück stellte zunächst fest, dass die Antragstellerin aufgrund der vom Umweltforum gegen die Waldumwandlungsgenehmigung erhobenen Klage der entsprechenden gesetzlichen Regelung zufolge bis zur Entscheidung über diesen Rechtsbehelf von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online
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Dokument-Nr. 15515
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