wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss vom 19.03.2012
1 K 1987/11 -

Gemeinde muss Errichtung einer Schweinemastfarm dulden

Bauvorhaben zieht keine schädlichen Umwelteinwirkungen nach sich

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den vorläufigen Rechtsschutzantrag einer Gemeinde, mit dem diese sich gegen die sofortige Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Schweinemastanlage gewandt hatte, abgelehnt.

Im zugrunde liegenden Streitfall war im Landkreis Nordsachsen die Errichtung einer Schweinemastanlage mit 10.800 Tierplätzen, gelegen an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen den Ortslagen Krippehna und Zschepplin geplant. Auf dem ca. 50.000 m² großen Grundstück sollten zehn Ställe, vier Futtersilos, drei Güllehochbehälter und weitere Nebengebäude errichtet werden. Der Landkreis Nordsachsen erteilte am 5. April 2011 hierzu die immissionschutzrechtliche Genehmigung, ersetzte das gemeindliche Einvernehmen nach § 71 SächsBO und ordnete zugleich die sofortige Vollziehung der Genehmigung an. Der Bescheid enthält mehr als 100 Nebenbestimmungen.

Gemeinde legt Widerspruch gegen Errichtung der Schweinemastanlage ein

Die Gemeinde legte Widerspruch ein und stellte am 23. November 2011 einen Antrag auf gerichtlichen vorläufigen Rechtsschutz, in dem sie u. a. eine Verletzung der planungsrechtlichen Vorgaben der §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB rügte.

Vorhandene Gemeindeverbindungsstraße kann zu erwartenden Verkehr aufnehmen

Das Verwaltungsgericht Leipzig lehnte den Antrag und damit eine Außervollzugsetzung der Genehmigung jedoch ab. Zur Begründung führte das Gericht u. a. ausgeführt, dass - entgegen der Ansicht der Antragstellerin - die nach § 35 Abs. 1 BauGB notwendige ausreichende Erschließung des Vorhabens gesichert ist, da die vorhandene Gemeindeverbindungsstraße, an der das Baugrundstück der Beigeladenen liegt, den zu erwartenden Verkehr aufnehmen kann. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor, schädliche Umwelteinwirkungen i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB gehen vom Vorhaben nicht aus.

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Population geschützter Vogelarten ist nicht zu befürchten

Der Landkreis konnte sich zur Immissionsprognose auf die Windstatistiken der Wetterstation Leipzig-Schkeuditz des Deutschen Wetterdienstes stützen. Selbst wenn der Antragsgegner bei den notwendigen naturschutzrechtlichen Prüfungen methodische Fehler gemacht haben sollte, haben diese keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Genehmigung, die in Rede stehenden geschützten Vogelarten (insbesondere Wiesen- und Rohrweihe) allenfalls in einzelnen Brutpaaren betroffen werden, sodass keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Population zu befürchten ist. Auch mit den Argumenten, dass die Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße und eine Nachrüstung der Ortsfeuerwehr notwendig seien, konnte die Gemeinde nicht durchdringen. Denn nach dem Gutachten von Brandschutzsachverständigen und der Stellungnahme des Kreisbrandmeisters ist die Anschaffung neuer Technik nicht notwendig. Das Vorhaben führt zwar zu einer Verkürzung der Lebensdauer der Straße, diese ist aber nicht so erheblich, dass sie dem Vorhaben entgegensteht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Leipzig/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Baugenehmigung | Genehmigung | Immissionsbelastung | Schweinemastbetrieb

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14099 Dokument-Nr. 14099

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14099

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?