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Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 08.02.2016
- 6 B 56/15, 6 B 57/15 und 6 B 58/15 -
Mutmaßliches Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC Osnabrück muss Waffenbesitzkarte, Waffenschein und Jagdschein abgeben
Mitgliedschaft in gewaltbereitem Rockerclub zur Annahme der Unzuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinn ausreichend
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass die Entziehung des Waffenscheins, der Waffenbesitzkarte sowie des Jagdscheins eines mutmaßlichen Mitglieds des gewaltbereiten Motorradclubs "Gremium MC Osnabrück" zulässig ist.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist langjähriges Mitglied in einem Sportschützenclub, Inhaber eines Jagdscheins und im Besitz von zwei Kurz- und fünf Langwaffen, für die er eine
Verwaltungsgericht beruft sich auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rockergruppierung "Bandidos"
Aller Voraussicht nach zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück und verwies zur Begründung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rockergruppierung "Bandidos" (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 28.01.2015 - BVerwG 6 C 1.14 u.a.). Allein die Mitgliedschaft in einem gewaltbereiten Rockerclub reiche danach ungeachtet der sonstigen straf- und waffenrechtlichen Unbescholtenheit aus, die
Interessenabwägung geht zu Lasten des Antragstellers
Zwar bestreite der Antragsteller seine Mitgliedschaft in der Rockergruppierung. Nach den Gesamtumständen sprächen aber zahlreiche Anhaltspunkte, u.a. die Anmietung von Clubräumlichkeiten, die mittlerweile der "Gremium MC" nutze, für die Annahme, er sei Mitglied. Selbst wenn man jedoch die Frage der Mitgliedschaft des Antragstellers in der Rockergruppierung und damit seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online
- Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC muss Waffenbesitzkarte abgeben
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.11.2015
[Aktenzeichen: 7 B 10844/15.OVG]) - Waffenrechtliche Erlaubnis darf wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos" entzogen werden
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.01.2015
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 1.14, BVerwG 6 C 2.14 und BVerwG 6 C 3.14])
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Dokument-Nr. 22218
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