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Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 13.08.2019
- VG 1 L 665/19 -
Kündigung des Nutzungsvertrages für AfD-Veranstaltung im Potsdamer Humboldt-Gymnasium unwirksam
Gründe für fristlose Kündigung des Nutzungsvertrages nicht tragfähig
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat entschieden, dass eine vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam ausgesprochene Kündigung eines geschlossenen Vertrages über die Nutzung der Aula des Humboldt-Gymnasiums in Potsdam für eine Veranstaltung der AfD unwirksam ist. Damit gab das Gericht einem Eilantrag des Anmelders der Veranstaltung gegen die Kündigung statt.
Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass die vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam angeführten Gründe für die fristlose Kündigung des Nutzungsvertrages nicht tragfähig sind. Bereits bei Abschluss des Vertrages zur Nutzung der Aula zum Zweck des Bürgerdialogs musste auch der Stadt Potsdam klar gewesen sein, dass angesichts der zeitlichen Nähe zu den Wahlen zum Landtag am 1. September 2019 und den Teilnehmern die Veranstaltung auch dem Wahlkampf dient. Daher konnte das Gericht keine Gründe für die Versagung der Veranstaltung erkennen, die nicht bereits bei Abschluss des Vertrages vorgelegen haben. Die ausgesprochene Kündigung des Nutzungsvertrages erscheint mithin als nicht gerechtfertigt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Potsdam/ra-online (pm/kg)
- Widerruf der Nutzungsüberlassung für geplanten Neujahrsempfang der AfD ungültig
(Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 12.02.2016
[Aktenzeichen: Au 7 S 16.200]) - Rhein-Neckar-Zeitung hat keinen Anspruch auf Unterlassung eines unerwünschten Tweets des AfD Kreisverbands Heidelberg
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.10.2018
[Aktenzeichen: 6 U 65/18])
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Dokument-Nr. 27746
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