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Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.05.2016
- 12 K 2336/16 -
Schulausschluss wegen sexuellem Übergriff auf Mitschülerin gerechtfertigt
Verhalten des Schülers kann nicht als alterstypisches (vor-)pubertäres Verhalten angesehen werden
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Schulausschluss eines 12-jährigen Schülers wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine Mitschülerin gerechtfertigt ist.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist 12 Jahre alt,
Fehlverhalten rechtfertigt Erlass des Schulausschlusses
Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnt den Antrag ab und begründete seine Entscheidung im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass beim Antragsteller ein schweres und auch wiederholtes Fehlverhalten vorliege, das den Erlass des Schulausschlusses rechtfertige. Zwar habe der Antragsteller wiederholt bestritten, auch sein Geschlechtsteil entblößt zu haben. Weiter habe er angegeben, er habe sich bei dem Vorfall auf der anderen Straßenseite befunden und habe auch die Hose sofort mit den Worten "war nur Spaß" wieder hochgezogen. Nach Aktenlage seien diese Angaben jedoch widerlegt. So habe insbesondere der den Antragsteller an diesem Tag begleitende Freund angegeben, der Antragsteller sei zu der
Geschädigter ist Besuch der gleichen Schule mit Antragsteller nicht zumutbar
Ein Verbleib des Antragstellers an der Schule lasse auch eine Gefahr für die Erziehung und Unterrichtung, die sittliche Entwicklung und Sicherheit der Mitschüler befürchten. Zudem dürfte es der Geschädigten auch nicht zumutbar sein, weiter dieselbe Schule wie der Antragsteller zu besuchen, da es im Schulhaus und Schulgelände stets zu einem Zusammentreffen kommen und die Geschädigte damit jederzeit mit der Tat konfrontiert werden könne.
Maßnahme des Schulausschlusses ist verhältnismäßig
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
- Beleidigung einer Mitschülerin über das Internet (kwick.de): Schulausschluss kann im Einzelfall unverhältnismäßig sein
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.2011
[Aktenzeichen: 9 S 1056/11]) - Schulausschluss aufgrund Gewalttätigkeiten gegen anderen Schüler gerechtfertigt
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.2009
[Aktenzeichen: 9 S 1077/09 und 1078/09])
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Dokument-Nr. 22641
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