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Verwaltungsgericht Stuttgart, Klagerücknahme vom 24.05.2011
- 13 K 453/11 -
Streit um Auflagen zur Luftreinhaltung im Planfeststellungsbeschluss "Stuttgart 21" beendet
Eisenbahnbundesamt erfüllt Überwachungs- und Kontrollpflichten in vollem Umfang
Der Streit um die Vollstreckung aus einem Vergleich bezüglich der Auflagen zur Luftreinhaltung im Planfeststellungsbeschluss "Stuttgart 21" wurde durch Rücknahme des Vollstreckungsantrags seitens des Bürgers beendet.
In dem Vollstreckungsverfahren, mit dem ein Stuttgarter Bürger erreichen wollte, dass das Eisenbahnbundesamt seinen Verpflichtungen aus einem vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geschlossenen Vergleich, Auflagen zur Vermeidung und Minderung von Staub- und Rußpartikelemissionen im
Bürger rügt Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus dem zuvor geschlossenen Vergleich
In dem bei Gericht am 10. Februar 2011 eingegangenen Vollstreckungsantrag rügte der Bürger, dass entgegen den Verpflichtungen aus dem
Angebliche Beweis-Fotografien zeigen keine Verstöße seitens der Deutschen Bahn AG
Die vom Eisenbahnbundesamt durchgeführten Nachforschungen ergaben, dass von den vorgelegten 90 Fotografien über 80 Bilder keine Verstöße der Deutschen Bahn AG gegen die Rußfilterpflicht auf S 21 - Baustellen dokumentieren und vom Eisenbahnbundesamt wegen dieser unberechtigten Anschuldigungen folglich nichts weiter zu veranlassen war. Im Übrigen hat das Eisenbahnbundesamt unverzüglich die notwendigen Schritte gegen die Deutsche Bahn AG unternommen bzw. weitere Ermittlungen durchgeführt.
Eisenbahnbundesamt kommt Überwachungs- und Kontrollpflichten in vollem Umfang nach
Das Gericht hat im Vollstreckungsverfahren deshalb darauf hingewiesen, dass das Eisenbahnbundesamt damit seinen Überwachungs- und Kontrollpflichten aus dem
Bürger nimmt Vollstreckungsantrag zurück
Daraufhin hat der Bürger seinen Vollstreckungsantrag gegen das Eisenbahnbundesamt - wie auch bereits einen entsprechenden Vollstreckungsantrag gegen die Deutsche Bahn AG - zurückgenommen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
- Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss "Stuttgart 21" erfolglos
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2006
[Aktenzeichen: 5 S 596/05, 5 S 847/05, 5 S 848/05]) - Stuttgart 21: Eilverfahren wegen Baumfällarbeiten im mittleren Schlossgarten beendet
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2010
[Aktenzeichen: 13 K 3749/10]) - VG Stuttgart untersagt Demonstration gegen "Stuttgart 21" vor dem Hauptbahnhof (Arnulf-Klett-Platz) aus Gründen der Verkehrsbeeinträchtigung
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 28.10.2010
[Aktenzeichen: 5 K 4417/10]) - VG Stuttgart: IHK Plakate zum Bahnprojekt "Stuttgart 21" rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 07.04.2011
[Aktenzeichen: 4 K 5039/10])
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Dokument-Nr. 11705
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