wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Stuttgart, Vergleich vom 06.12.2010
13 K 4188/10 -

"Stuttgart 21": Streit um Auflagen zur Luftreinhaltung im Planfeststellungsbeschluss durch Vergleich beendet

DB Netz AG verpflichtet sich zur Einsetzung von Baustellenfahrzeuge und Baumaschinen mit Rußpartikelfilter

Das Eilverfahren, mit dem ein Stuttgarter Bürger erreichen wollte, dass das Eisenbahnbundesamt die Auflagen zur Vermeidung und Minderung von Staub- und Rußpartikelemissionen im Planfeststellungsbeschluss „Stuttgart 21“ gegenüber der DB Netz AG vollzieht, haben die Beteiligten einem vom Verwaltungsgericht Stuttgart vorgeschlagenen Vergleich zugestimmt.

In dem abgeschlossenen Vergleich verpflichtet sich die DB Netz AG als (beigeladene) Vorhabenträgerin, sicherzustellen, dass die von ihr beauftragten Unternehmen bei allen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnknotens Stuttgart („Projekt Stuttgart 21“) nur noch Baustellenfahrzeuge und Baumaschinen einsetzen, die serienmäßig über Rußpartikelfilter verfügen oder mit einer mindestens gleichwertigen, am Markt erhältlichen Technologie nachgerüstet worden sind.

Eisenbahnbundesamt verpflichtet sich, Einhaltung der Verpflichtungen der DB Netz AG zu überwachen und zu dokumentieren

Die DB Netz AG verpflichtet sich weiter, die Einhaltung dieser Zusage im Rahmen ihrer eigenen Bauüberwachung zu kontrollieren und von den beauftragten Unternehmen entsprechende Nachweise zu verlangen. Diese Verpflichtungen sind von der DB Netz AG bei allen noch nicht begonnenen Baumaßnahmen von Anfang an und bei bereits begonnenen Baumaßnahmen spätestens ab dem 1. Februar 2011 einzuhalten. Das Eisenbahnbundesamt verpflichtet sich seinerseits, die Einhaltung der Verpflichtungen der DB Netz AG im Rahmen seiner Bauaufsicht zu überwachen und zu dokumentieren.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10692 Dokument-Nr. 10692

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung10692

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?