Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Stuttgart, Vergleich vom 13.03.2007
- 5 K 2506/05 -
"Paintball"-Halle - Kein Zugang unter 18 Jahren
Hallenbetreiber und Stadt Stuttgart einigen sich auf Vergleich
Paintball-Spiele bleiben in Stuttgart unter bestimmten Auflagen weiter erlaubt. Die Stadt, die eine Paintball-Halle schließen wollte, einigte sich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit dem Hallen-Betreiber auf einen Vergleich. Danach muss der Betreiber bestimmte Auflagen beachten, wenn er solche Spiele anbietet, u.a. muss er Minderjährigen den Zutritt zur Halle verweigern.
In der mündlichen Verhandlung vor der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart haben die Beteiligten einen Vergleich dahingehend geschlossen, dass die Betreiberin einer Paintball-Anlage in Stuttgart-Zuffenhausen den Betrieb unter Auflagen fortführen darf. Dabei stimmen die Auflagen im Wesentlichen mit denen überein, die bereits im Rahmen des Eilverfahrens vom VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 17.05.2004 (Az.: 1 S 914/04) formuliert worden waren.
Die Betreiberin hat sich im Vergleich dazu verpflichtet, Kindern und Jugendlichen den Zutritt zur Halle zu versagen, das Tragen von Tarnkleidung, Uniformen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken in der Halle zu unterbinden, zur Vermeidung von Verletzungen sicherzustellen, dass die Spielteilnehmer mit geeigneter Schutzkleidung, insbesondere auch Masken, ausgestattet werden und die Verwendung von Farbmarkierungskugeln mit roter oder rötlicher bluttonähnlicher Farbe zu unterbinden. Weiter wurde im Vergleich festgehalten, dass der Paintball-Spielbetrieb ausschließlich in einer Form zulässig ist, bei der das "Abschießen" von Mitspielern nicht der ausschließliche Zweck des Spiels ist - was z.B. nach dem Deutschen
Die Landeshauptstadt Stuttgart (Beklagte) hatte der Betreiberin im Februar 2004 mit einer auf das Polizeigesetz gestützten und für sofort vollziehbar erklärten Verfügung untersagt, Paintball-Spiele in ihrem Gebäude zu veranstalten. Beim
Was ist
Beim
Siehe auch:
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2007
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 3958
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung3958
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.