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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 23.02.2010
- 1 K 624/09.TR -
VG Trier: Krankentransporte nur mit inländischer Genehmigung zulässig
Genehmigungserfordernis stellt keine europarechtswidrige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar
Ein Verbot zur Durchführung von Notfall- und Krankentransporten, die unter Berufung auf eine im europäischen Ausland erteilte Krankentransportgenehmigung, aber ohne die nach dem rheinland-pfälzischen Rettungsdienstgesetz erforderliche Genehmigung durchgeführt werden sollen, ist rechtens und stellt keine europarechtswidrige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Eine in Luxemburg ansässige Firma, die lediglich über eine ihr dort erteilte
Genehmigungspflicht dient dem Ziel des Gesundheits- und Verbraucherschutzes
Dieser Auffassung schlossen sich die Richter des Verwaltungsgerichts Trier nicht an. Die Genehmigungspflicht stelle zwar eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2010
Quelle: ra-online, VG Trier
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Dokument-Nr. 9343
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