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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 05.07.2016
- 1 K 940/16.TR -
Kein Anspruch auf Gewährung von Unterhaltsbeiträgen bei Versorgungsehe
Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Eheschließung entscheidendes Kriterium für Bewertung der Ehe als Versorgungsehe
Die Gewährung eines Unterhaltsbeitrags für Witwen nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz scheidet dann aus, wenn es sich bei der eingegangenen Ehe um eine sogenannte Versorgungsehe handelt. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Dem Verfahren zugrunde lag die Klage einer 30 Jahre jüngeren Frau, die einen 83-jährigen ehemaligen Professor geheiratet hatte, der nach anderthalb Jahren Ehe verstorben ist. Zum Zeitpunkt der Eheschließung litt der 83-jährige an einer Mehrzahl potenziell lebensbedrohlicher Erkrankungen. Die Klägerin beantragte die Bewilligung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags in Höhe von etwa 1.200 Euro, die das beklagte Land Rheinland-Pfalz jedoch ablehnte.
Versorgungsgedanke voraussichtlich primärer Beweggrund für Eheschließung
Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Trier. Zwar habe die Ehe länger als ein Jahr bestanden, sodass unter dem Gesichtspunkt einer nur kurzen Ehedauer nicht per se von einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
- Witwe hat trotz nur fünf monatiger Ehe Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgung
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.10.2013
[Aktenzeichen: 2 A 11261/12.OVG]) - Kein Anspruch auf Witwenpension nach 24 Tagen Ehe
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.2007
[Aktenzeichen: 2 A 10800/07.OVG])
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Dokument-Nr. 22922
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