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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 22.03.2010
- 1 L 87/10.TR -
VG Trier: Zurückstellung vom Wehrdienst – Schulische Ausbildung geht vor
Vorschrift des Wehrpflichtgesetzes schließt auch Freistellung für schulische Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg ein
Auch Wehrpflichtige, die eine schulische Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg begonnen haben, sind vom Wehrdienst zurückzustellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Antragsteller nach Erlangung des qualifizierten Sekundarabschlusses I im August 2009 einen auf vier Jahre angelegten Schulbesuch an der Berufsbildenden
VG Trier: Begonnene Ausbildung rechtfertigt Zurückstellung
Die Richter des Verwaltungsgerichts Trier gaben dem Antragsteller Recht. Die vom Antragsteller begonnene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2010
Quelle: ra-online, VG Trier
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Dokument-Nr. 9428
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