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Verwaltungsgericht Trier, Entscheidung
- 1 L 93/14.TR -
Deutsche Telekom AG muss vorläufig Telearbeitsplatz erhalten
Die besonderen Belange von schwerbehinderten Menschen sind unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge zu entscheiden
Die Deutsche Telekom AG muss vorläufig den bestehenden Telearbeitsplatz einer bei ihr beschäftigten Beamtin erhalten. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier im Rahmen eines Eilverfahrens bekanntgegeben.
Im hier zugrundeliegenden Fall wurde im Jahr 2011 der schwerbehinderten
Wegen fehlender fachlicher Eignung Telearbeitsplatz widerrufen
Im Oktober 2013 widerrief die
Grundsätzlich kein subjektiver Anspruch auf Telearbeit
Die
Das Verwaltungsgericht entsprach dem Antrag. Grundsätzlich habe ein
Aufklärung von persönlichen und gesundheitlichen Auswirkungen im Hauptsacheverfahren
Im Falle der Antragstellerin müsse es daher vorläufig bei der Telearbeit verbleiben. Da ihr aus gesundheitlichen Gründen eine längere Fahrzeit nicht zumutbar sei, müsse sie umziehen, sobald der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ ra-online
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Dokument-Nr. 18050
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