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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Homeoffice“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.10.2024
- 7 ABR 34/23 -
Briefwahl wegen Homeoffice und Kurzarbeit möglich
BAG sieht noch Klärungsbedarf bei einem Aspekt der Wahl
Für die Wahl des Betriebsrats kann der Wahlvorstand denjenigen Arbeitnehmern, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl wegen vorübergehender mobiler Arbeit oder wegen Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe ohne einen entsprechenden Antrag übersenden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Arbeitgeberin produziert an mehreren Standorten Kraftfahrzeuge. Im Frühjahr 2022 fand in ihrem Werk in Wolfsburg turnusgemäß die Betriebsratswahl statt. Bei Bekanntmachung des Wahlausschreibens im November 2021 galt für den Verwaltungsbereich infolge der Covid-19-Pandemie eine „bis auf Weiteres“ befristete betriebliche Anordnung, so weit wie möglich mobile Arbeit (Homeoffice) zu nutzen. Ausgenommen waren Beschäftigte, deren Tätigkeit eine Anwesenheit im Betrieb erforderte. Im Januar 2022 verlängerte die Arbeitgeberin ihre Anweisung; betroffen war auch der für die Wahl festgelegte Zeitraum vom 14. bis 18. März 2022. Daraufhin übersandte der Wahlvorstand... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Essen, Urteil vom 09.11.2020
- L 17 U 487/19 -
Sturz auf dem Weg ins Homeoffice kein Arbeitsunfall
LSG Essen zum Betriebsweg im Homeoffice
Der vom Kläger zu Beginn seiner Tätigkeit zurückgelegte Weg ist weder als Weg zur Arbeit noch als Betriebsweg gesetzlich unfallversichert. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 09.11.2020 entschieden.
Der Kläger ist als Gebietsverkaufsleiter seit mehreren Jahren im Außendienst versicherungspflichtig beschäftigt. Er arbeitet dabei regelmäßig auch im Homeoffice. Im September 2018 stürzte der Kläger auf dem Weg von den Wohnräumen in seine Büroräume eine Wendeltreppe hinunter. Dabei erlitt er einen Brustwirbeltrümmerbruch. Die beklagte Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik lehnte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 14.04.2020
- 28 L 119/20 -
Angeordnetes Home-Office wegen der Corona-Pandemie verstößt nicht gegen amtsangemessene Beschäftigung
Corona-Pandemie rechtfertigt beschränkte Tätigkeit im Home-Office
Der Anspruch von Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird nicht durch die Anordnung verletzt, vorübergehend Dienst im Home-Office zu leisten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die über 60-jährige Antragstellerin ist als Amtsinspektorin bei einem Berliner Bezirksamt beschäftigt. Ende März 2020 ordnete ihr Dienstherr an, dass sie bis zum 17. April 2020 Dienst im Home-Office zu leisten habe. Die Entscheidung sei aus Fürsorgegründen geboten, weil sie aufgrund ihres Lebensalters einem erhöhten Risiko für eine COVID-19-Erkrankung... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2018
- 17 Sa 562/18 -
Arbeiten im "Home-Office" abgelehnt - Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung unwirksam
Arbeitnehmer kann Tätigkeit als Telearbeitsplatz nicht aufgrund seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts einseitig zuweisen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Arbeitgeber nicht allein wegen seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts berechtigt ist, dem Arbeitnehmer einen Telearbeitsplatz zuzuweisen. Lehnt der Arbeitnehmer die Ausführung der Telearbeit ab, liegt deshalb keine beharrliche Arbeitsverweigerung vor. Eine aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Im zugrunde liegenden Streitfall beschäftigte der Arbeitgeber den Kläger als Ingenieur; der Arbeitsvertrag enthielt keine Regelungen zu einer Änderung des Arbeitsorts. Der Arbeitgeber bot dem Arbeitnehmer nach einer Betriebsschließung an, seine Tätigkeit im "Home-Office" zu verrichten. Nachdem der Arbeitnehmer hierzu nicht bereit war, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.09.2018
- L 16 U 26/16 -
Kein Unfallversicherungsschutz für Weg vom Kindergarten zum Heimarbeitsplatz
Konzeption des Gesetzes sieht Versicherungsschutz nur für klassischen Arbeitsweg vor
Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Der Weg vom und zum Kindergarten ist jedoch dann privat, wenn die Eltern einen Heimarbeitsplatz haben. Bei einem Unfall liegt somit kein Arbeits- oder Wegeunfall vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.
Zugrunde lag der Fall einer Mutter aus Peine, die für ihren Braunschweiger Arbeitgeber von zu Hause per Teleworking arbeitete. Ende November 2013 erlitt sie einen Unfall als sie mit dem Fahrrad auf Blitzeis wegrutsche und sich den Ellenbogen brach. Sie war dabei auf dem Rückweg vom Kindergarten ihrer Tochter zum häuslichen Telearbeitsplatz.Die Behandlung war kompliziert... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 17.12.2014
- 4 Sa 404/14 -
Ort der Arbeitsleistung kann durch Weisungsrecht des Arbeitgebers bestimmt werden
Pflicht zur Arbeit am Betriebssitz nur bei berechtigtem Interesse des Arbeitgebers
Enthält ein Arbeitsvertrag keine Bestimmungen zum Ort der Arbeitsleistung, kann dieser durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 der Gewerbeordnung (GewO) bestimmt werden. Ein Arbeitnehmer kann jedoch nur dann zur Arbeit am Betriebssitz verpflichtet werden, wenn für den Arbeitgeber ein entsprechendes berechtigtes Interesse besteht und dieses Interesse, das Interesse des Arbeitnehmers an der Heimarbeit überwiegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Mainz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Software-Ingenieur arbeitete auf Grundlage einer Vereinbarung mit seinem Vorgesetztem seit August 2009 überwiegend von zu Hause. Wenn Fahrten zu dem etwa 300 km entfernten Betriebssitz seiner Arbeitgeberin anstanden, wurden diese Fahrten als Dienstfahrten anerkannt und entsprechend vergütet. Nachdem der Software-Ingenieur im März 2013... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.08.2015
- 3 K 1544/13 -
Telearbeitsplatz einer Alleinerziehenden kann nur eingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden
Nicht genutzter Arbeitsplatz am Ort des Arbeitgebers aus privaten Gründen bleibt steuerrechtlich grundsätzlich unbeachtlich
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Aufwendungen für einen häuslichen Telearbeitsplatz auch von einer alleinerziehenden Mutter nur eingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden können.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens wohnt im Landkreis Bernkastel-Wittlich und ist bei einer Verwaltungsbehörde beschäftigt. Nach ihrer Scheidung traf sie mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung über Telearbeit, um weiterhin in Vollzeit arbeiten und dennoch ihren minderjährigen Sohn zu Hause betreuen zu können. Nach dieser Vereinbarung musste sie nur vormittags im Büro anwesend... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.02.2014
- VI R 37/13 und VI R 40/12 -
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Poolarbeitsplatz oder Telearbeitsplatz können abzugsfähig sein
Bundesfinanzhof zu den Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
Der Bundesfinanzhof hatte sich mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Falle eines Poolarbeitsplatzes bzw. eines Telearbeitsplatzes zu beschäftigen.
Im Fall VI R 37/13 hatte der Kläger, ein Großbetriebsprüfer eines Finanzamtes, an der Dienststelle keinen festen Arbeitsplatz, sondern teilte sich für die vor- und nachbereitenden Arbeiten der Prüfungen mit weiteren sieben Großbetriebsprüfern drei Arbeitsplätze (sog. Poolarbeitsplätze).Das Finanzamt berücksichtigte die für das häusliche Arbeitszimmer geltend gemachten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Entscheidung vom
- 1 L 93/14.TR -
Deutsche Telekom AG muss vorläufig Telearbeitsplatz erhalten
Die besonderen Belange von schwerbehinderten Menschen sind unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge zu entscheiden
Die Deutsche Telekom AG muss vorläufig den bestehenden Telearbeitsplatz einer bei ihr beschäftigten Beamtin erhalten. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier im Rahmen eines Eilverfahrens bekanntgegeben.
Im hier zugrundeliegenden Fall wurde im Jahr 2011 der schwerbehinderten Beamtin aus Koblenz, die einer Dienststelle in Trier zugewiesen ist, aus gesundheitlichen Gründen ein Telearbeitsplatz genehmigt.Im Oktober 2013 widerrief die Deutsche Telekom AG aus dienstlichen Gründen die Genehmigung. Eine Überprüfung habe ergeben, dass bei der Beamtin die fachliche Eignung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 14.01.2014
- VG 36 K 448.12 -
Polizeivollzugsbeamter hat keinen Anspruch auf Telearbeitsplatz
Aufgabengebiet eines Polizeivollzugsbeamten nicht für Telearbeit geeignet
Ein Polizeivollzugsbeamter kann nicht verlangen, dass ihm sein Dienstherr einen Telearbeitsplatz einrichtet. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Polizeivollzugsbeamter im gehobenen Dienst, beantragte im März 2012 beim Polizeipräsidenten in Berlin die Einrichtung eines alternierenden Telearbeitsplatzes, weil seine schwer erkrankte 8-jährige Tochter der häuslichen Betreuung durch ihn bedürfe. Dies lehnte die Behörde mit der Begründung ab, das Aufgabengebiet des Klägers eigne sich nicht... Lesen Sie mehr
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