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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 20.09.2018
- 2 K 11388/17.TR -
Waffenrechtliche Eignung bei Cannabis-Patient nicht gegeben
Konstantes psychisches Zustandsbild bei regelmäßigem Cannabiskonsum nicht erreichbar
Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit erfordert die Feststellung einer dauerhaften permanenten persönlichen Eignung, die bei der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten mit cannabinoiden Stoffen nicht bejaht werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls beantragte nach Bestehen der Jägerprüfung die Erteilung eines Drei-Jahres-Jagdscheines bei der zuständigen Jagdbehörde des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Diese lehnte die Erteilung des Jagdscheines im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass der ärztlich verordnete regelmäßige Cannabiskonsum die Annahme rechtfertige, dass der Kläger die erforderliche
Cannabis-Patienten verweist auf fehlenden Rauschzustand bei bestimmungsgemäßer Einnahme
Dem trat der Kläger mit seiner Klage entgegen. Zur Begründung machte er im Wesentlichen geltend, dass es wissenschaftlich gesichert sei, dass Cannabis-Patienten bei bestimmungsgemäßer Einnahme nicht in einen Rauschzustand verfielen. Er halte sich zuverlässig an die Grenzen der ärztlich verordneten Dosierung, sodass Leistungseinschränkungen bei ihm nicht zu beobachten seien. Entsprechendes sei ihm in einem im Verwaltungsverfahren beigebrachten fachpsychologischen Gutachten bescheinigt worden.
Ausstellung eines Jagdscheins grundsätzlich nur bei Feststellung erforderlicher permanent persönlicher Eignung möglich
Das Verwaltungsgericht Trier holte im gerichtlichen Verfahren ein weiteres Gutachten ein und wies im Anschluss daran die Klage ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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Dokument-Nr. 26555
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