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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 28.05.2013
- 3 K 305/13.TR -
Dienstentfernung eines Justizvollzugsbeamten wegen sexueller Beziehung zu einer Gefangenen rechtmäßig
Vorsätzliche Verletzung der Dienstpflichten macht Entfernung aus dem Dienst unausweichlich
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass die Dienstentfernung eines Justizvollzugsbeamten, der eine sexuelle Beziehung zu einer Gefangenen unterhält, rechtmäßig ist.
Im zugrunde liegenden Fall klagte das Landes Rheinland-Pfalz auf endgültige Entfernung eines Justizvollzugsbeamten, der in einer Gefängniszelle bei geöffneter Tür einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einer Gefangenen hatte.
Besonders gravierende Verfehlung des Justizvollzugsbeamten lässt keine Milderungsgründe zu
Das Verwaltungsgericht Trier gab der Klage statt. Bereits zuvor hatte die Kammer die Rechtmäßigkeit einer vom Land ausgesprochenen vorläufigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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Dokument-Nr. 16091
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