Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 02.01.2013
- 3 L 1564/12.TR -
Vorläufige Dienstenthebung eines Justizvollzugsbeamten wegen sexueller Beziehung zu einer Gefangenen rechtmäßig
Völlige Pflichtvergessenheit nach Verletzung des Gebots der Zurückhaltung gegenüber Strafgefangenen
Verletzt ein Justizvollzugsbeamter das Gebot der Zurückhaltung gegenüber Strafgefangenen und baut eine intime Beziehung zu einer Strafgefangenen auf, so ist eine vorläufige Dienstenthebung sowie die Einbehaltung von 20 % der monatlichen Bezüge durch das Land in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Land im November 2012 eine entsprechende Verfügung gegenüber dem Beamten erlassen, nachdem bekannt geworden war, dass dieser mit einer Gefangenen in deren Zelle bei offenstehender Zellentür einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte. Der Vorgang war von einer Mitgefangenen beobachtet und von dieser später der Anstaltsleitung gemeldet worden, nachdem der sexuelle Kontakt zum Gesprächsthema in der Anstalt und zur Ursache für verschiedene
Gravierender Verstoß gegen Dienstpflichten
Den auf einstweiligen Rechtsschutz gerichteten Antrag des Beamten gegen die Verfügung lehnte das Verwaltungsgericht Trier ab. Zur Begründung heißt es, dass nach dem aktuellen Erkenntnisstand eine Dienstentfernung im Disziplinarverfahren überwiegend wahrscheinlich erscheine. Der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
- Vorläufige Dienstenthebung für Universitätsprofessor bestätigt, der für sexuelle Handlungen bessere Noten erteilt haben soll
(Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 24.03.2006
[Aktenzeichen: 18 B 545/06]) - Vorläufige Dienstenthebung eines Bürgermeisters wegen kinderpornografischer E-Mail
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22.11.2007
[Aktenzeichen: DL 13 K 2646/07])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14995
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14995
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.