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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 16.11.2011
- 5 K 1134/11.TR -
Kammerbeiträge der Industrie- und Handelskammer müssen Frage des Existenzminimums nicht berücksichtigen
Von Verfassungswegen bei der Erfüllung der Einkommenssteuerschuld zu berücksichtigendes Existenzminimum spielt im Beitragsrecht keine Rolle
Die Industrie- und Handelskammer Trier ist im Rahmen ihrer Beitragserhebung nicht verpflichtet, zur Sicherstellung des Existenzminimums ihrer Mitglieder über die im IHK-Gesetz geregelten Freibeträge hinausgehende Freibeträge vorzusehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Pflichtmitglied der beklagten
Verfassungsrechtliches Gebot zur Erhebung von Kammerbeiträgen unter Berücksichtigung eines zu verbleibenden Existenzminimums besteht nicht
Die Richter des Verwaltungsgericht Trier wies die Klage ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass kein verfassungsrechtliches Gebot bestehe, Kammerbeiträge nur insoweit zu erheben, als dem Beitragspflichtigen ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
- GmbH muss trotz Gewerbeabmeldung IHK-Beiträge zahlen
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 29.09.2008
[Aktenzeichen: 3 K 393/08.KO]) - Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in der IHK für englische "Limited" mit Geschäftsniederlassung in Deutschland
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Entscheidung vom 07.11.2006
[Aktenzeichen: 9 E 793/05])
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Dokument-Nr. 12778
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