Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 16.06.2021
- 5 K 3930/20.TR -
Nutzungsuntersagung für eine Terminwohnung
VG Trier zur Verantwortung des Hauseigentümers bezüglich Nutzung seines Hauses/Wohnung
Das Verwaltungsgericht Trier hat die Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagungsverfügung des Eifelkreises Bitburg-Prüm hinsichtlich der Nutzung eines Hauses zur Prostitution als sogenannte Terminwohnung bestätigt.
Im Jahre 2007 war anlässlich einer polizeilichen Kontrolle festgestellt worden, dass in dem Haus, welches in einem Mischgebiet gelegen ist, der
Umsetzung der Nutzungsuntersagung in Verantwortung des Hauseigentümers
Das VG gelangten in Anbetracht der zur Verwaltungsakte genommenen Polizeiberichte indes zu der Überzeugung, dass das Anwesen nicht durch Wohnnutzung, sondern durch Ausübung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30447
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30447
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.