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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Terminwohnung“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.09.2023
- 2 L 100/21 -

Unzulässigkeit einer im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses gelegenen Terminwohnung

Vorliegen einer wesentlichen Störung

Die Nutzungsänderung zweier in einem Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses gelegenen Wohnungen zu Terminwohnungen, ist in einem Mischgebiet unzulässig, da von einer solchen Nutzung wesentliche Störungen ausgehen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Sachsen-Anhalt entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin zweier in einem Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses in Zeitz gelegenen Wohnungen beantragte im September 2017 eine Nutzungsänderung hin zu Terminwohnungen. In den Wohnungen sollte zwischen 8 und 22 Uhr Prostitution betrieben werden. Nach außen sichtbar sollte der Betrieb nicht sein. Das Mehrfamilienhaus diente zu Wohnzwecken und lag in einem Mischgebiet. Da die Behörde die Genehmigung der Nutzungsänderung ablehnte, erhob die Mieterin Klage. Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.Das... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 16.06.2021
- 5 K 3930/20.TR -

Nutzungsuntersagung für eine Terminwohnung

VG Trier zur Verantwortung des Hauseigentümers bezüglich Nutzung seines Hauses/Wohnung

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Rechtmäßigkeit einer Nutzungs­untersagungs­verfügung des Eifelkreises Bitburg-Prüm hinsichtlich der Nutzung eines Hauses zur Prostitution als sogenannte Terminwohnung bestätigt.

Im Jahre 2007 war anlässlich einer polizeilichen Kontrolle festgestellt worden, dass in dem Haus, welches in einem Mischgebiet gelegen ist, der Wohnungsprostitution nachgegangen wurde. Seinerzeit forderte der beklagte Landkreis den Hauseigentümer - und Kläger des hiesigen Verfahrens - auf, die Nutzung des vermieteten Hauses für die Wohnungsprostitution sofort einzustellen. Daraufhin... Lesen Sie mehr