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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 06.03.2017
- 1 K 919/16.WI -
Erhöhung der Hundesteuer um gut 80 Euro pro Hund und Jahr rechtmäßig
Verwaltungsgericht Wiesbaden billigt Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die Erhöhung der Hundesteuer im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden von 98 Euro auf 180 Euro pro Hund und Jahr rechtmäßig ist.
Das Verwaltungsgericht führte zur Begründung seiner Entscheidung aus, dass die
Gericht verneint Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
Die Besteuerung von Hunden verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil die Haltung anderer Tiere, z. B. Katzen, aus Gründen der Liebhaberei nicht besteuert werde. Ob die Beklagte nur die
Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz folge auch nicht aus einem Vergleich der Höhe der von der Beklagten erhobenen
Kontrollen sollen Zahl nicht angemeldeter Hunde reduzieren
Die Erhebung der
Hundesteuererhöhung führt nicht zu untragbarer Belastung für Hundehalter
Schließlich sei nicht ersichtlich, dass infolge einer Steuerlast von 180 Euro pro Jahr und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden/ra-online
- Stadt Mainz darf Hundesteuer erhöhen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.05.2013
[Aktenzeichen: 6 C 11124/12.OVG und 6 C 11221/12.OVG]) - Ungleichbehandlung durch erhöhten Hundesteuersatz für bestimmte Hunde nicht ausreichend gerechtfertigt
(Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 15.07.2016
[Aktenzeichen: 4 A 86/15 und 4 A 71/15]) - Hundesteuer: Höherer Steuerbetrag für zweiten und dritten Hund zulässig
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22.09.2010
[Aktenzeichen: 4 ZB 09.2136])
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Dokument-Nr. 24147
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