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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 27.09.2021
- 6 K 549/21.WI -
Kein Schufa-Eintrag bei Ratenabtrag von Schulden
Schufa-Negativeintrag rechtswidrig und zu löschen
SCHUFA-Negativeintrag, der durch ein Inkassounternehmen gemeldet wurde und der auf einer Forderung beruht, die der Schuldner durch Ratenzahlung tilgte, ist rechtswidrig und zu löschen. Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden.
Gegenstand des Verfahrens vor dem VG Wiesbaden ist das Begehren des Klägers, einen Negativeintrag bei der SCHUFA Holding AG zu löschen. Die SCHUFA ist eine private Wirtschaftsauskunftei. Der Kläger geriet mit einem Kreditkartenkonto in Zahlungsschwierigkeiten. Die Bank beauftragte nach der Kündigung dieses Kontos ein
VG: Zweifel an Berechtigung der Inkassounternehmen zur Einmeldungen
Das VG Wiesbaden hat durch der Klage stattgegeben und den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dazu verpflichtet, auf die
Eintragung wegen Ratenzahlungsvereinbarung rechtswidrig
Jedenfalls sei die Eintragung deshalb rechtswidrig, da der Kläger und das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31138
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