wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.08.2012
1 S 2000/11 -

Verbot der Hells Angels Pforzheim: Klageverfahren ausgesetzt

Aussetzung des Klageverfahrens sachdienlich und führt voraussichtlich nicht zu unzumutbarer Verzögerung

Das Verfahren über die Klage des Vereins "Hells Angels Motorcycle Club Charter Borderland" (HAMC Borderland) in Pforzheim gegen das vom Innenministerium Baden-Württemberg verhängte Verbot dieses Vereins wird bis zum Abschluss anhängiger Strafverfahren ausgesetzt. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Im zugrunde liegenden Fall stellte das Innenministerium Baden-Württemberg mit Verfügung vom 6. Juni 2011 fest, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins "Hells Angels Motorcycle Club Charter Borderland" (HAMC Borderland) mit Sitz in Pforzheim den Strafgesetzen zuwiderliefen. Der Verein wurde verboten und aufgelöst; das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und eingezogen.

Verwaltungsgerichtshof setzt Klageverfahren vorerst aus

Gegen die Verfügung hat der Verein Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Seinen Eilantrag gegen den Sofortvollzug des Verbots lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 9. Januar 2012 ab. Das Klageverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof nunmehr bis zum Abschluss eines beim Landgericht Traunstein anhängigen Strafverfahrens und eines bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim geführten Ermittlungsverfahrens ausgesetzt.

Strafverfahren soll Erkenntnisse bringen, ob Zwecke und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen

Beide Strafverfahren beträfen auch Mitglieder des Klägers. In diesen Strafverfahren seien weitere Erkenntnisse darüber zu erwarten, ob Zwecke und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderliefen. Sie könnten erheblichen Einfluss auf die Feststellungen des Sachverhalts im Klageverfahren über das Vereinsverbot haben. Die Aussetzung des Klageverfahrens sei daher sachdienlich. Sie führe voraussichtlich nicht zu einer unzumutbaren Verzögerung, da in beiden Strafverfahren mit einem zügigen Fortgang zu rechnen sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Vereinsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Hells Angels | Vereinsverbot

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14049 Dokument-Nr. 14049

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14049

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?