Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2012
- 1 S 2603/11 -
Keine abstrakte Polizeigefahr: Glasverbot am Konstanzer Bodenseeufer ist nicht durch Polizeigesetz gedeckt und unwirksam
Reine Vorsorgemaßnahmen durch Polizeigesetz nicht gedeckt
Wegen nicht bestehender abstrakter Polizeigefahr, wurde nunmehr das Glasverbot am Bodenseeufer für unwirksam erklärt. Dies hat das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in einem Normenkontrollantrag entschieden.
Gegenstand des Normenkontrollverfahrens war ein Verbot in einer
Antragsteller sieht sich in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt
Ein Konstanzer Student hatte das "Glasverbot" mit einem Normenkontrollantrag angegriffen. Er sah sich in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt. Die Stadt dürfe eine
Keine nachvollziehbare Statistik bzw. Hochrechnung über Rückgang von Verletzungen
Der Erlass einer
Polizeiverordnung nur zur Abwehr polizeilicher Gefahren
Der VGH betont, dass reine Vorsorgemaßnahmen durch die Ermächtigungsgrundlage im Polizeigesetz nicht gedeckt seien. Die Exekutive dürfe das besondere Mittel der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- Glasverbot im Kölner Straßenkarneval rechtmäßig
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.02.2012
[Aktenzeichen: 5 A 2375/10 und 5 A 2382/10]) - VG Köln: Glasverbot beim Kölner Karneval 2010 war rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.09.2010
[Aktenzeichen: 20 K 441/10 und 20 K 525/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13929
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13929
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.