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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.07.2015
- 1 S 802/15 -
Journalist hat vor Ablauf der Sperrfrist keinen Anspruch auf Einsicht in archivierte Akten zu Strafverfahren
Rechercheinteresse in wichtiger öffentlicher Angelegenheit begründet keine notwendige "Unerlässlichkeit" für Sperrzeitverkürzung
Ein Journalist der Tageszeitung "Bild" hat keinen Anspruch auf Einsicht in die beim Landesarchiv Baden-Württemberg gelagerten Akten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen einen Sportmediziner, dem vorgeworfen wird, Sportler mit Dopingmitteln versorgt zu haben. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Eilverfahren.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist
Landesarchiv lehnt Akteneinsicht mit Verweis auf gesetzliche Sperrfrist ab und verneint Sperrfristverkürzung
Das Landesarchiv Baden-Württemberg teilte dem Journalisten mit, dass die betreffenden Akten noch der gesetzlichen Sperrfrist unterlägen. Der Antragsteller beantragte daraufhin unter Berufung auf sein journalistisches Rechercheinteresse die
VG lehnt Eilantrag auf Akteneinsicht
Daraufhin begehrte der Antragsteller beim Verwaltungsgericht Stuttgart, den Antragsgegner durch einstweilige Anordnung zu verpflichten, ihm Zugang bzw. Einsicht zu den Ermittlungsverfahren gegen den Sportmediziner aus den Jahren 1986 und 1995 zu gewähren. Er machte u.a. auch geltend, der Antragsgegner habe in zwei Fällen Dritten Zugang zu den streitigen Akten gewährt und aufgrund dieser
Verneinte Akteneinsicht führt nicht zu gravierendem und unzumutbarem Schaden für Pressefreiheit
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen. Die Voraussetzungen für eine
Akteneinsicht bei Forschungsanträgen gerechtfertigt
Der Antragsteller könne sich auch nicht auf das Gleichbehandlungsgebot berufen. Der Umstand, dass der Antragsgegner in zwei Fällen Dritten Zugang zu den streitigen Akten gewährt und dass aufgrund dieser
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2015
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 21337
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