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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2014
- 5 S 1035/13 -
Stuttgart 21: Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen zweite Planänderung zum Bau des Fildertunnels abgewiesen
Hinweise auf mögliche drohende Schäden durch veränderte Lage von Dammringen direkt unterhalb des Mehrfamilienhauses nicht ersichtlich
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses in Stuttgart gegen den Planänderungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts für die 2. Planänderung zum Bau des Fildertunnels (Planfeststellungsabschnitt 1.2 des Projekts Stuttgart 21) abgewiesen.
Gegenstand der 2. Planänderung ist im Wesentlichen die Errichtung von neun zusätzlichen Verbindungsbauwerken ("Querschlägen") zwischen den beiden Tunnelröhren, die Änderung von Lage und Anzahl so genannter Damm- und Injektionsringe sowie der optionale Einsatz einer Tunnelvortriebsmaschine einschließlich der Errichtung einer Wendekaverne. Dammringe, mit denen einer Längsläufigkeit des Grundwassers entlang der Tunnelröhren entgegengewirkt werden soll, sind - aufgrund neuerer Untersuchungen - nunmehr auch unter dem Grundstück der klagenden
Schäden am Mehrfamilienhaus der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht zu befürchten
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied, dass der Planänderungsbeschluss zur 2. Planänderung, soweit er überhaupt die
Ergänzung der 2. Planänderung um weitere Auflagen zu geplanten Dammringen nicht erforderlich
Einer Ergänzung der 2. Planänderung um weitere Auflagen, die gewährleisteten, dass die Dammringe ihre Funktion auf Dauer erfüllten, bedürfe es entgegen der Ansicht der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss "Stuttgart 21" erfolglos
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2006
[Aktenzeichen: 5 S 596/05, 5 S 847/05, 5 S 848/05]) - Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden
(Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.05.2008
[Aktenzeichen: BVerwG 9 B 34.07]) - Stuttgart 21: Planfeststellungsbeschlüsse von 2005 haben Bestand
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 03.07.2014
[Aktenzeichen: 5 S 2429/12])
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Dokument-Nr. 18474
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