wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verfassungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 20.06.2014
VfGBbg 50/13 und VfGBbg 51/13 -

Verfassungs­be­schwerden gegen Kenn­zeichnungs­pflicht für Brandenburgische Polizisten unzulässig

Anrufung des Verfassungsgerichts kommt erst nach Abschluss der bereits laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Betracht

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat die Verfassungs­be­schwerden zweier Polizeibeamter aus Brandenburg als unzulässig verworfen, mit denen sich die Beamten gegen die seit dem 1. Januar 2013 geltende gesetzliche Kenn­zeichnungs­pflicht für Polizei­vollzugs­bedienstete gewandt hatten.

Das Brandenburgische Polizeigesetz verpflichtet Polizeivollzugsbedienstete, bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild zu tragen. Nach Ansicht der Beschwerdeführer verstößt diese Regelung gegen die Landesverfassung, insbesondere gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie haben deshalb bei ihrem Dienstherrn eine Befreiung von der Kennzeichnungspflicht beantragt und nach der Ablehnung dieser Anträge Klage beim Verwaltungsgericht erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Parallel hierzu hatten sie sich im Wege der Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Kennzeichnungspflicht gewandt.

Verfassungsgerichts weist Beschwerden als unzulässig zurück

Das Verfassungsgericht Brandenburg stellte nunmehr die Unzulässigkeit dieser Verfassungsbeschwerden fest. Denn das Polizeigesetz beschränkt sich darauf, die Kennzeichnungspflicht im Grundsatz festzulegen; im Übrigen räumt es der Verwaltung einen erheblichen Entscheidungsspielraum ein und sieht ausdrücklich auch Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht vor. Unter diesen Umständen kann eine grundrechtliche Beschwer erst durch den Gesetzesvollzug entstehen, d. h. durch die dienstliche Anordnung, ein Namensschild zu tragen. Hiergegen steht den Beschwerdeführern aber der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen, den sie auch schon beschritten haben. Erst nach Abschluss der bereits laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren kommt eine Anrufung des Verfassungsgerichts in Betracht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2014
Quelle: Verfassungsgericht Brandenburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Staatsrecht | Verfassungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18405 Dokument-Nr. 18405

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss18405

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?