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Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.12.2008
- VerfGH 12/08 -
"Sperrklausel" im Kommunalwahlgesetz NRW verfassungswidrig
Recht der ÖDP auf chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen und auf Gleichheit der Wahl verletzt
Die "Sperrklausel" im Kommunalwahlgesetz NRW ist verfassungswidrig. Dies hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit einem entsprechenden Antrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) im Organstreitverfahren gegen den Landtag NRW stattgegeben.
In dem Organstreitverfahren hatte sich die ÖDP gegen eine ihr nachteilige Neuregelung im nordrhein-westfälischen
In der mündlichen Urteilsbegründung führte Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Bertrams u.a. aus:
Recht der ÖDP auf chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen und auf Gleichheit der Wahl verletzt
Der Landtag
Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sind enge Grenzen gesetzt
Das Recht der Parteien auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2008
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Dokument-Nr. 7144
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