Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1985, 287
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1985, Seite: 287
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1985, 287:
Amtsgericht Köln, Beschluss vom01.04.1985
- 207 C 489/84 -
Unterlassungsanspruch: Mieter dürfen keine Textilien aus dem Wohnungsfenster ausschütteln
Schütteln Mieter über einen wohnenden Nachbarn ihre Textilien aus dem Fenster aus und dringt daher Schmutz in die Wohnung, stellt dies eine Besitzstörung dar. Die Betroffenen können daher auf Unterlassung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1985, 287 wird teils auch als „WuM 85, 287“, „WuM 1985, S. 287“ oder „WuM 85, S. 287“ zitiert.