Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1987, 21
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1987, Seite: 21
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1987, 21:
Amtsgericht Köln, Urteil vom11.09.1985
- 204 C 499/83 -
Nächtlicher Partylärm rechtfertigt nach erfolgloser Abmahnung fristlose Kündigung des Mieters
Feiert ein Mieter häufig bis in die frühen Morgenstunden lautstarke Partys, so stört er nachhaltig den Hausfrieden. Der Vermieter kann aufgrund dessen nach erfolgloser Abmahnung den Mieter fristlos kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1987, 21 wird teils auch als „WuM 87, 21“, „WuM 1987, S. 21“ oder „WuM 87, S. 21“ zitiert.